Auch Ältere dürfen Beamte werden

Rheinland-Pfalz erhöht die Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern. Künftig können auch angestellte Pädagogen, die älter als 40 Jahre sind, noch Beamte werden.

Mainz. Sie sind 42 und 45 Jahre alt. Sie sind als Lehrerinnen angestellt. Beamtinnen dürfen die beiden Frauen aber nicht werden. Dafür sind sie zu alt. Mit 40 ist in Rheinland-Pfalz bislang nämlich Schluss. Wer die Altersgrenze überschreitet, darf, so die bisherige Regelung, nicht mehr verbeamtet werden. Die Anträge der beiden Lehrerinnen auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe wurden vom Land abgelehnt. Dagegen klagten die beiden Frauen beim Verwaltungsgericht in Koblenz - und hatten damit zum Teil Erfolg. Zwar hätten sie keinen Anspruch, verbeamtet zu werden, doch müsse das Land ihre Anträge erneut überprüfen, entschieden die Richter. Die Antragstellerinnen dürften nicht unter Verweis auf die Altersgrenze abgelehnt werden, heißt es in dem Urteil.

Erst vor drei Jahren war die Altersgrenze für die Verbeamtung in Rheinland-Pfalz von 45 auf 40 Jahre abgesenkt worden, um die Zahl der Beamten zu reduzieren und damit Geld zu sparen. In Hessen zum Beispiel können Lehrer bis zum 50. Lebensjahr noch verbeamtet werden. Das und auch die bessere Bezahlung für Lehrer im Nachbarland haben dazu geführt, dass Lehrer, die in Rheinland-Pfalz keine Beamtenstelle bekommen haben, abgewandert sind. Ein verbeamteter Lehrer verdient gegenüber einem angestellten nicht nur mehr Geld, er ist auch nach Ende der Probezeit unkündbar.

Rheinland-Pfalz hält die Altersgrenze flexibel



Die meisten Länder haben ein Interesse daran, die Altersgrenze für die Verbeamtung möglichst niedrig zu halten, um zu verhindern, dass Beamte schon nach wenigen Dienstjahren die vollen Ansprüche auf die Altersversorgung erwerben.

Rheinland-Pfalz hat auf den Lehrertourismus reagiert. Zumindest in den Fächern, in denen es an Lehrern mangelt, wurde die Altergrenze flexibel gehalten. Doch eine gesetzliche Regelung gibt es bislang nicht. Genau das haben die Koblenzer Verwaltungsrichter kritisiert. Im Kabinett hat man wohl damit gerechnet, dass die Altersgrenze von 40 Jahren für die Verbeamtung nicht zu halten ist. Wolf-Jürgen Karle vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium teilte gestern auf Anfrage mit, dass bereits Ende Oktober der Ministerrat beschlossen habe, die Grenze auf 45 Jahre anzuheben. Man werde alles tun, um Nachteile für derzeit noch angestellte Lehrer, die wegen der bisherigen Regelung nicht verbeamtet werden können, zu vermeiden.

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