Aus für Atom-Windrad

Der Trierer Windkraft-Unternehmer Jörg Temme darf bei Sefferweich keinen unterirdischen Atombehälter bauen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz gestern entschieden. Temme wollte unter anderem erforschen, ob der Behälter als Schutzhülle für ein kleines Atomkraftwerk geeignet ist.

Sefferweich/Koblenz. Der Sefferweicher Atom-Spuk ist vorbei: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat gestern - anders als das Verwaltungsgericht Trier zuvor - entschieden, dass der Windparkbetreiber Jörg Temme bei Sefferweich in der Eifel keinen Behälter für eine "Plutonium-Batterie" bauen darf. Revision ist nicht zulässig. Denn dem Vorhaben liege kein plausibles Konzept zugrunde. Die Geschichte, die diesem Urteil vorausgeht, ist komplex und überaus skurril.

Ihr Anfang ist eine Bauvoranfrage, die der Unternehmer 2007 bei der Verwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm stellte: Er wolle einen unterirdischen, 27 Kubikmeter großen Betonbehälter bauen, um zu testen, ob dieser dicht und belastbar genug wäre, um als Schutzhülle für eine kleine Atomenergieanlage (Plutonium-Batterie) zu dienen. Das kleine Kraftwerk sollte dann später mit Hilfe des radioaktiven Zerfalls von Plutonium Strom erzeugen, um das benachbarte Windrad zu unterstützen.

Die Kreisverwaltung wies die Bauvoranfrage ab. Der Grund: Temme habe keine Betriebsgenehmigung für eine Atom-Anlage vorzuweisen. Der Windparkbetreiber legte Widerspruch ein: Ihm gehe es zunächst nur um den Bau des Betonbehälters und für den sei schließlich keine strahlenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Widerspruch war erfolglos, also zog er vor Gericht. Und das Verwaltungsgericht Trier gab Temme Recht: Es verpflichtete die Kreisverwaltung dazu, die Genehmigung zu erteilen.

Das jedoch wollte die Kreisverwaltung nicht hinnehmen. Sie zog vor das OVG, und dieses hat nun ganz anders entschieden: Die unterirdische Erprobung des Betonbehälters ist demnach unzulässig. Der Hauptgrund ist, dass dem Vorhaben "kein ausreichendes Forschungs- und Entwicklungskonzept" zugrunde liege. Denn laut Urteil hatte Temme in der Zwischenzeit "noch eine Fülle von unterschiedlichen Forschungszwecken" für seinen Behälter genannt. Darunter "die Erforschung von neuen Sicherheitskonzepten für Kernkraftwerke zur Abwehr von Gefahren durch Flugzeuge und moderne Infanteriewaffen". Der modifizierte Plan sah vor, in Sefferweich neue Materialien zu erforschen, die Atomkraftwerke besser schützen als die üblichen Betonmäntel. Auch von einer Verwendung des Behälters für ein "Pflanzenölkraftwerk" und einen "magnetisch-dynamischen Speicher" war laut Urteil die Rede. Mal ganz abgesehen davon, dass die Behörden in Sefferweich ohnehin kein noch so kleines Atomkraftwerk genehmigen würden, war dieses "Konzept" dem Gericht nicht schlüssig genug.

Und so nimmt der Rechtsstreit um ein Atom-Forschungslabor in Eifeler Erde sein Ende. Es sei denn, Temme erstreitet sich vor dem Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision.

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