Die wichtigsten Fragen und Antworten Was beim Kauf eines Balkonkraftwerks beachtet werden muss

Service | Saarbrücken · Wie viel Strom kann erzeugt werden und welche gesetzlichen Änderungen sind geplant? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Modernere Stromzähler mit Rücklaufsperre tragen das Symbol einer Kralle, die in ein Zahnrad greift (im Bild ganz unten rechts). Zähler ohne dieses Symbol laufen rückwärts, wenn mehr Strom eingespeist als verbraucht wird.

Modernere Stromzähler mit Rücklaufsperre tragen das Symbol einer Kralle, die in ein Zahnrad greift (im Bild ganz unten rechts). Zähler ohne dieses Symbol laufen rückwärts, wenn mehr Strom eingespeist als verbraucht wird.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Evgen_Prozhyrko

Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Balkonkraftwerke gesammelt:

Was sind Balkonkraftwerke?

Auf Amtsdeutsch werden Balkonkraftwerke (BKW) „steckerfertige Solaranlagen“ genannt, denn im Gegensatz zu leistungsfähigeren Photovoltaik-Anlagen, für die andere Auflagen gelten, müssen sie nur an eine Steckdose angeschlossen werden, um sofort Strom zu produzieren. Der Überschuss wird ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Ein BKW besteht aus ein bis zwei Solarmodulen, Wechselrichter und Anschlusskabel und darf maximal 600 Watt Leistung haben, doch könnte diese „Bagatellgrenze“ bald angehoben werden (siehe letzte Frage). BKW, die in Baumärkten und im (Online-)Fachhandel erhältlich sind, kosten je nach Leistung meist zwischen 500 Euro und 1200 Euro. Batteriespeicher sind dagegen derzeit noch recht teuer, daher lohnt sich eine Anschaffung nicht.

Muss ein BKW genehmigt werden?

Auch wenn manche Netzbetreiber etwas anderes behaupten: BKW müssen vor Inbetriebnahme weder genehmigt noch durch eine Fachkraft montiert und angeschlossen werden. Lediglich eine Anmeldung beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister ist Pflicht, was unter anderem die Verbraucherzentrale des Bundes kritisiert: Dies habe für Kunden keine Vorteile und schaffe nur zusätzlichen Aufwand. Zudem sei strittig, ob BKW nicht wie normale Haushaltsgeräte behandelt werden sollten – die schließlich auch nicht anmeldepflichtig sind.

Was passiert, wenn ich mein BKW nicht anmelde?

Wer sein BKW nicht anmeldet, begeht laut Energiewirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit. „Beim Verzicht auf eine Registrierung fallen jedoch für Mini-PV-Anlagen-Besitzer in der Regel keine Strafen an“, schreibt das Verbraucherportal Home&Smart. Die Netzbetreiber hätten keine Möglichkeit festzustellen, ob ein Kunde ein BKW in Betrieb genommen hat, teilte ein Sprecher mit.

Brauche ich einen speziellen Stecker?

Der Verband der Elektrotechnik (VDE) bestand bis vor kurzem aus Sicherheitsgründen auf der Installation eines Wieland-Steckers, ist davon aber inzwischen abgerückt: Laut eines aktuellen Positionspapiers duldet der Verband nun auch Schuko-Stecker an.

Muss der Stromzähler getauscht werden?

Mit Installation eines BWK wird unter Umständen der Tausch des Stromzählers nötig, da mechanische Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) häufig nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sind. Heißt: Erzeugt das BKW mehr Strom, als gerade verbraucht wird, läuft der Zähler rückwärts. Ein Tausch darf den Kunden nicht in Rechnung gestellt werden, betont die Verbraucherzentrale des Bundes.

Welche Regeln gelten für Wohnungen?

Für Wohnungen gilt: Ein BWK muss vorher mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft abgeklärt werden. Der Betrieb kann aus Gründen des Denkmalschutzes untersagt werden, wenn bei der Installation permanente Änderungen am Wohnobjekt vorgenommen werden müssen oder Bauvorschriften dagegen sprechen.

Muss ein BKW unbedingt auf dem Balkon stehen?

Trotz des Namens dürfen die Mini-PV-Anlagen auch auf Terrassen und Freiflächen aufgestellt oder auf Dächern installiert werden. Wichtig ist lediglich, dass sie viel Sonne abbekommen – daher sollte der Platz möglichst unbeschattet sein. Eine Ausrichtung nach Süden und der richtige Neigungswinkel bringen den höchsten Ertrag.

Sind BKW sicher?

Die Netzbetreiber empfehlen dringend eine Installation und Montage durch eine Fachkraft – wer selbst Hand anlegt, habe im Schadensfall möglicherweise keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Allerdings seien BKW allgemein sehr sicher, schreibt die Verbraucherzentrale: „Ende 2021 waren bereits über 190.000 solcher Systeme in Deutschland in Betrieb. Bisher ist kein einziger Fall von Sachschäden oder verletzten Personen bekannt geworden.“

Gibt es eine Förderung?

Ja, und zwar nicht zu knapp: Seit 1. Januar 2023 sind PV-Anlagen – egal, welchen Typs – von der Mehrwertsteuer (19 Prozent) befreit. Einige Städte in Deutschland zahlen zudem einen Zuschuss zwischen 100 und 300 Euro, Berlin für Mieter sogar bis zu 500 Euro. Auch Trier will seine Bürger unterstützen.

Welche Gesetzesänderungen sind geplant?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Änderungen angekündigt, die BKW deutlich attraktiver machen dürften: Die Meldepflicht soll vereinfacht, Schukostecker offiziell zugelassen werden. BKW sollen in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohneigentumsgesetz sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen werden, womit Mieter Anspruch auf den Betrieb einer Mini-PV-Anlage hätten. Rückwärtslaufende Zähler sollen übergangsweise erlaubt werden, bis ein Tausch erfolgen kann. Die maximal erlaubte Leistung soll von 600 auf 800 Watt angehoben und damit der europäischen Norm angeglichen werden.

Die Änderungen sollen zügig vonstattengehen, wann sie genau kommen, ist jedoch noch nicht klar. Prof. Gollmer empfiehlt aber, nicht auf die Anhebung der Bagatellgrenze zu warten: Ein BKW, das nun, wenn der Sommer vor der Tür steht, in Betrieb geht, hat einen höheren Nutzen als eine Anlage mit 800 Watt, die erst in ein paar Monaten installiert wird.

Weitere Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale des Bundes

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