Bei Dienstreisen höheres Kilometergeld

Mainz. (red) Bedienstete des Landes, die ihr privates Auto für Dienstreisen einsetzen, sollen rückwirkend ab 1. Januar 2009 eine höhere Wegstrecken-Entschädigung erhalten. Der Ministerrat will einen entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Änderung des Reisekostenrechts dem Landtag zuleiten.

Danach sollen Mitarbeiter im Außendienst, die mit ihrem Privatauto mindestens 3000 Kilometer im Jahr dienstlich unterwegs sind, 35 Cent statt bisher 30 Cent für jeden Kilometer bekommen. Wer mindestens 1500 Kilometer dienstlich fährt, soll 30 Cent (bisher 26 Cent) erhalten.

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