Bei Zeugnis-Betrug droht Ausweisung

Trier . (red) Ein ausländischer Student, der gefälschte Zulassungsunterlagen für ein Studium vorgelegt hat, darf ausgewiesen werden. Einen entsprechenden Beschluss der Trierer Ausländerbehörde hat das Verwaltungsgericht Trier bestätigt.

Ein Ägypter hatte sich mit einem gefälschten Zeugnis über eine Sprachprüfung den Zugang zur Universität Trier erschlichen ( Az.: 5 L 1858/04.TR ).

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