Bei Zeugnis-Betrug droht Ausweisung
Trier . (red) Ein ausländischer Student, der gefälschte Zulassungsunterlagen für ein Studium vorgelegt hat, darf ausgewiesen werden. Einen entsprechenden Beschluss der Trierer Ausländerbehörde hat das Verwaltungsgericht Trier bestätigt.
12.01.2005
, 21:37 Uhr
Ein Ägypter hatte sich mit einem gefälschten Zeugnis über eine Sprachprüfung den Zugang zur Universität Trier erschlichen ( Az.: 5 L 1858/04.TR ).