Betreuung statt Strafe

TRIER. (DiL) Der 73-Jährige Karl-Heinz W. aus Konz bleibt dauerhaft in psychiatrischer Betreuung, muss aber nicht in eine geschlossene Klinik. Das ergab der Spruch des Landgerichts Trier. W. hatte versucht, seine Frau durch einen inszenierten Autounfall zu töten.

An der Schuldunfähigkeit des Eisenbahn-Pensionärs hatte von Anfang an kein Zweifel bestanden. Er sei zur Tatzeit "vollkommen in seinen paranoiden Wahn verstrickt gewesen", sagte Staatsanwalt Fritzen in seinem Plädoyer. Die Beweisaufnahme ergab nach Einschätzung des Staatsanwalts eindeutig, dass W. mit dem Auto auf dem Weg zwischen Konz und Wasserliesch vorsätzlich ein Trafo-Häuschen angesteuert hatte. Der ungebremste Aufprall mit 50 Stundenkilometern führte zu schweren Verletzungen bei seiner Ehefrau, die auf dem Beifahrersitz saß. Auch Verteidiger Maximini erkannte das Ergebnis der Anhörung von Zeugen und Sachverständigen an. Kontrovers zwischen Anklage und Verteidigung war nur die Frage, ob von W. vor dem Hintergrund seines Alters und seiner Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Eine solche Einschätzung, wie sie der psychiatrische Gutachter äußerte, ist Voraussetzung für eine dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger beschritten schließlich gemeinsam den Weg zu einer Lösung, die der Sachverständige angeregt hatte: Das Gericht verfügte zwar die Unterbringung in der Psychiatrie, setzte sie aber zur Bewährung aus. Karl-Heinz W. kommt in ein Wohn- und Pflegeheim für psychisch Kranke und kann dort auch bleiben, wenn er bestimmte Auflagen einhält: Er darf das Heim nicht ohne Genehmigung verlassen, muss sich regelmäßig psychiatrisch betreuen lassen, die verordneten Medikamente einnehmen und darf von sich aus keinen Kontakt zu seiner Ehefrau aufnehmen. Falls er gegen die Auflagen verstößt, darauf wies Richterin Finkelgrün eindringlich hin, droht innerhalb der Bewährungsfrist von fünf Jahren immer noch die Verlegung in die forensische Psychiatrie. Karl-Heinz W. hat also trotz seiner schweren Erkrankung die Chance, sein Schicksal durch eigenes Verhalten mit zu bestimmen.

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