Bewährung statt Gefängnis

Weil er die Bremsleitung am Auto seiner Ex-Ehefrau durchtrennt hat, ist ein 65-jähriger Mann aus Trier zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor ein erstes Urteil des Trierer Landgerichts gegen den Mann wieder aufgehoben.

Trier. Aller guten Dinge sind zwei: Mit einem deutlich milderen Urteil ist ein 65 Jahre alter Gas- und Wasserinstallateur bei der Neuauflage seines Prozesses vor dem Trie-rer Landgericht davongekommen. Dort war der gebürtige Neuruppiner vor eineinhalb Jahren wegen Mordversuchs an seiner ehemaligen Ehefrau zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Erste Große Strafkammer unter ihrer Vorsitzenden Petra Schmitz sah es seinerzeit als erwiesen an, dass der Mann an Fronleichnam 2003 die Bremsleitung am Wagen seiner Frau durchtrennt hatte, um diese zu ermorden. Diese Absicht hatte der Angeklagte allerdings stets bestritten. Er habe den Wagen seiner Ex nur fahruntüchtig machen wollen, so der heute 65-Jährige. Der Frau war damals nichts passiert, weil sie auf einer stark abschüssigen Straße im Weinort Nittel (Kreis Trier-Saarburg) geistesgegenwärtig die Handbremse gezogen und das Auto in einen Straßengraben gelenkt hatte.Der Bundesgerichtshof hob das Urteil der ersten Instanz später wieder auf, weil dem Mann keine Mordabsicht unterstellt werden könne, so die Meinung der Karlsruher Richter. Dem folgte nun auch die Zweite Trierer Schwurgerichtskammer unter ihrem Vorsitzenden Armin Hardt. Sie verurteilte den 65-Jährigen in einer Neuauflage des Prozesses wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter Körperverletzung und Nötigung "nur" zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Außerdem muss der Angeklagte laut Gerichtssprecherin Claudia Stadler eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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