Bewährungsstrafe für Doerfert - neuer Prozess wahrscheinlich

Trier · Das Trierer Amtsgericht hat den Gesundheitsmanager Hans-Joachim Doerfert wegen Betrugs und Untreue zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 67-Jährige will das Urteil anfechten, ebenso die Staatsanwaltschaft.

Trier. "Ich sage nicht: Bis zum nächsten Mal", flachste der Vorsitzende Richter Helmut Reusch, nachdem er am Dienstagmittag das Urteil gegen Hans-Joachim Doerfert verkündet hat. "Ich sage nicht: Vielen Dank", konterte der 67-Jährige, dem der Richterspruch hörbar missfiel. "Ein Fehlurteil", sagte Doerfert dem TV. Dabei hätte es für den wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrugs verurteilten Trierer Gesundheitsmanager schlimmer kommen können: Oberstaatsanwalt Wolfgang Bohnen hätte den vorbestraften Ex-Chef des katholischen Gesundheitskonzerns ctt gern für ein Jahr und neun Monate zurück ins Gefängnis geschickt.
Wäre die dreiköpfige Kammer diesem Antrag gefolgt, hätte Doer fert darüber hinaus der Widerruf einer noch laufenden Bewährung gedroht. Im Klartext: fünf Jahre Haft obendrauf. "Freispruch", lautete dagegen die Forderung von Doerfert und seinem Verteidiger Paul Greinert.

Die Straftaten des 67-Jährigen: Nach Feststellung des Gerichts war Doerfert "faktischer Geschäftsführer" zweier Trierer Beratungsgesellschaften im Gesundheitsbereich, für die erst Insolvenzantrag gestellt wurde, als sie längst pleite waren. Zudem hat Doerfert einen Scheck über 30 000 Euro zunächst auf seinem Privatkonto eingelöst, obwohl das Geld für eine der Firmen bestimmt war. Zwar bekam das Unternehmen einen Großteil des Geldes wieder zurück. Doch für ein paar Tausend Euro kleidete sich Doerfert bei einem exklusiven Trierer Herrenausstatter ein.
Nach dem Urteil kündigten sowohl Doerfert wie auch Oberstaatsanwalt Bohnen Berufung an. Heißt: Die ganze Sache wird noch einmal neu verhandelt. Wann, ist noch offen.
Am Rande des Verfahrens wurde bekannt, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Doerfert läuft. Es gehe um eine Steuerangelegenheit, sagt der Staatsanwalt.

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