Bewährungsstrafe für Vergewaltiger

Trier. (red) Weil er zwischen Sommer und Weihnachten 1990 seine damals 14-jährige Tochter in deren Zimmer zweimal vergewaltigt hat, ist ein 54-jähriger Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Das Landgericht Trier setzte die Strafe zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig

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