Beweispflicht der Versicherung

KOBLENZ. (dpa) Eine Versicherung trägt grundsätzlich die volle Beweispflicht, wenn sie einen Unfall als fingiert bewertet. Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.

Nach Auffassung der Richter ist dieser Nachweis bereits erbracht, wenn eine "ungewöhnliche Häufung von Indizien" für eine Manipulation sprechen (Az.: 12 U 1174/04). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Sportwagenhalters gegen eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab. Der Kläger hatte geltend gemacht, sein Unfallgegner habe mit einem gemieteten Lastwagen einen Auffahrunfall verursacht, bei dem sein Wagen erheblich beschädigt worden sei. Die Polizei sei nicht verständigt worden, weil der Lastwagenfahrer seine Schuld sofort zugegeben habe. Die Versicherung meinte dagegen, es handele sich um einen gestellten Unfall. Das OLG schloss sich dieser Auffassung an. Als eindeutige Indizien werteten die Richter unter anderem, dass der Sportwagen Vorschäden aufgewiesen habe, die Polizei nicht verständigt worden sei, die Tachoscheibe des Lastwagens fehle und es sich um ein gemietetes Fahrzeug gehandelt habe.

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