Bezahlte Leistung auch nutzen

Je früher der Tumor erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Dies gilt vor allem für Krebserkrankungen der Haut, der Brust, des Darms, des Gebärmutterhalses und der Prostata. Früherkennungsuntersuchungen gehören daher zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Trier. Untersuchungen im Rahmen der Krebsvorsorge werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Frauen bereits ab dem 20. Lebensjahr übernommen. Dazu gehört die regelmäßige Untersuchung der Geschlechtsorgane und ab dem Alter von 30 Jahren auch die Tastuntersuchung der Brust.

Ab 50 Jahren bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres besteht für alle Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf ein sogenanntes Mammographie-Screening, eine Röntgenuntersuchung der Brüste.

Männer haben im Rahmen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms ab dem 45. Lebensjahr Anspruch auf eine Untersuchung der Prostata sowie des äußeren Genitals.

Darüber hinaus gibt es für Männer sowie Frauen die Möglichkeit, ab dem Alter von 35 Jahren regelmäßig auf Kosten der Kasse auf Hautkrebs untersucht zu werden.

Die Standardleistungen der Darmkrebsvorsorge beginnen ab dem 50. Lebensjahr mit der jährlichen Untersuchung auf Blut im Stuhl und ab 55 Jahren mit der Möglichkeit einer Darmspiegelung.

Infos zur Kostenübernahme können aber auch bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden. Zudem gibt es je nach Anbieter zusätzliche Präventivangebote.

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