Bezeichnung „bekömmlicher“ Wein nicht erlaubt

Koblenz (dpa/lrs) · Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Der Begriff „bekömmlich“ sei „eine gesundheitsbezogene Aussage“, die nach EU-Recht für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten

sei, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz am Dienstag mit (Az.: 8 A 10579/09.OVG). Mit dieser Entscheidung lehnte das OVG die Klage einer Winzergenossenschaft aus der Pfalz ab, die auf den Etiketten ihrer Weine und in der Werbung „bekömmlich“ verwendet.

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