Billen-Affäre auch für Tochter beendet

Trier · Schlussstrich nach sechs Jahren: Das Land will wegen der Polizeidaten-Affäre nicht weiter disziplinarrechtlich gegen die Tochter des Eifeler CDU-Landtagsabgeordneten Michael Billen vorgehen. Man werde das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts akzeptieren, sagte ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Rheinpfalz.

Trier. Zwei Jahre, nachdem sie vom Frankenthaler Landgericht wegen Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist, ist auch für die Tochter des seinerzeit mitverurteilten CDU-Politikers Michael Billen die Polizeidaten-Affäre endgültig beendet. Das Land als Arbeitgeber der Polizistin begnügt sich mit der damaligen Verurteilung und verzichtet auf eine zusätzliche disziplinarrechtliche Bestrafung der 35-jährigen Polizeikommissarin. Allerdings nicht ganz freiwillig.
Vor zwei Wochen hatte das Trie rer Verwaltungsgericht eine Disziplinarverfügung des Landes gegen die Billen-Tochter aufgehoben (der TV berichtete). Nach dem Willen des Landes sollten der Polizistin die Dienstbezüge über einen Zeitraum von drei Jahren um zehn Prozent gekürzt werden. Es ging um insgesamt 9000 Euro.
Die wegen eines Dienstvergehens bereits strafrechtlich verurteilte Polizeikommissarin dürfe wegen eines Vergehens nicht ein zweites Mal disziplinarrechtlich bestraft werden, urteilten die Richter.
Gegen diese Entscheidung hätte das Land einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen können, verzichtet allerdings darauf, wie am Donnerstag ein Sprecher des Polizeipräsidiums Rheinpfalz auf Anfrage unserer Zeitung sagte. Damit wird die Trierer Entscheidung rechtskräftig, ist die Polizeidaten-Affäre auch für Billens Tochter beendet. Nach insgesamt sechs Jahren.
Ende 2009 soll die Tochter Billens Daten über Geschäftspartner der Landesregierung im Polizeiinformationssystem Polis abgefragt und an ihren Vater weitergegeben. Der Landtagsabgeordnete wiederum soll die Informationen über Akteure am krisengebeutelten Nürburgring dann an die Presse lanciert haben.
In den folgenden Prozessen in Landau und Frankenthal wurde der CDU-Abgeordnete zunächst freigesprochen, vor zwei Jahren dann wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Für Billens Tochter ging die Sache aus disziplinarrechtlichen Gründen noch in die Verlängerung.
Zwar waren auch die Trierer Verwaltungsrichter der Meinung, dass die Polizistin damals ein Dienstvergehen begangen habe. Allerdings dürfe sie dafür laut Landesdisziplinargesetz nicht bestraft werden, "wenn derselbe Lebenssachverhalt bereits Gegenstand einer strafgerichtlichen Verurteilung war". Eine solche Maßnahme sei im Fall der Beamtin auch nicht zusätzlich nötig, um sie zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten, urteilte die Kammer. Billens Tochter sei schließlich seit drei Jahren wieder im Dienst - ohne Beanstandungen und mit guten Leistungen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Michael Billen, der am Donnerstag durch unsere Zeitung vom Ende des juristischen Hickhacks erfuhr, wollte sich nicht zu der Entscheidung des Landes äußern: "Das überlasse ich anderen."

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