Billen-Tochter gewinnt im Disziplinarstreit Klage gegen Land - Gericht: Doppelbestrafung der 35-jährigen Beamtin wegen Polizeidaten-Affäre unzulässig

Trier · Juristischer Sieg für die Tochter des Eifeler CDU-Landtagsabgeordneten Michael Billen: Wegen ihrer Beteiligung an der sogenannten Polizeidatenaffäre darf die 35-jährige Landesbeamtin nicht ein zweites Mal bestraft werden. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden. Akzeptiert das Land die Schlappe?

Wer den Kaschenbacher CDU-Politiker kennt, weiß, dass nach Eintreffen der aus Billen-Sicht frohen Botschaft die Sektkorken geknallt haben dürften. Dabei hatte sich der Landtagsabgeordnete eigentlich gewünscht, dass die guten Nachrichten aus Trier schon eine gute Woche zuvor bei ihm eintrudeln mögen - pünktlich zur Feier seines 60. Geburtstags. Doch die Richter des Verwaltungsgerichts ließen sich nach der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen Zeit, um ihr Urteil zu formulieren. Sei's drum, wird Billen gedacht haben, Hauptsache, am Ende kommt das Richtige dabei heraus.

So war's: Die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts hob die Disziplinarverfügung des Landes gegen die Billen-Tochter auf. Die wegen eines Dienstvergehens bereits strafrechtlich verurteilte Polizeikommissarin dürfe wegen des Vergehens nicht ein zweites Mal disziplinarrechtlich bestraft werden, urteilten die Richter. Damit folgten sie der Argumentation, die auch Billen-Anwalt Daniel Schacht ins Feld geführt hatte.

Nach dem Willen des Landes sollten Schachts Mandantin die Dienstbezüge über einen Zeitraum von drei Jahren um zehn Prozent gekürzt werden. Nach TV-Informationen ging es um insgesamt 9000 Euro. Diese Disziplinarmaßnahme wurde gegen die Landesbeamtin wegen ihrer Verwicklung in die Polizeidaten-Affäre verhängt.

Die Tochter Billens war im Dezember 2013 vom Frankenthaler Landgericht wegen Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Polizistin Daten über Geschäftspartner der Landesregierung im Polizeiinformationssystem Polis abgefragt und an ihren Vater weitergegeben hatte. Michael Billen wiederum habe die Informationen dann an die Presse lanciert.

Tadellos zurück im Job

Zwar sind auch die Trierer Verwaltungsrichter der Meinung, dass Billens Tochter damals ein Dienstvergehen begangen habe. Allerdings dürfe sie dafür laut Landesdisziplinargesetz nicht bestraft werden, "wenn derselbe Lebenssachverhalt bereits Gegenstand einer strafgerichtlichen Verurteilung war". Eine solche Maßnahme sei im Fall der Beamtin auch nicht zusätzlich nötig, um sie zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten, urteilte die Kammer. Billens Tochter sei schließlich seit drei Jahren wieder im Dienst - ohne Beanstandungen und mit guten Leistungen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Er habe ein solches Urteil erwartet, sagte Daniel Schacht, der Rechtsanwalt der 35-jährigen Polizistin. "Hoffentlich ist die Sache damit ausgestanden", meinte der Essener Jurist mit Blick auf eine mögliche Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung.

Ob das Land gegen das Trierer Urteil vorgeht, ist offen. "Wir haben noch nicht entschieden, ob wir die Zulassung der Berufung beantragen", sagte ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Rheinpfalz.

Für Michael Billen ist die Polizeidaten-Affäre seit dem Frankenthaler Urteil vor drei Jahren beendet. Der CDU-Abgeordnete wurde seinerzeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt.

Trotz scharfer Kritik auch aus der eigenen Partei hatte der Landtagsabgeordnete in seinem Wahlkreis zuvor zum vierten Mal das Direktmandat gewonnen.Meinung

Recht oder Rache?

Von Rolf Seydewitz

Vor sechs Jahren flog die Polizeidaten-Affäre auf. CDU-Mann Michael Billen wollte damals wegen des Skandals am Nürburgring die Landesregierung stürzen. Die Attacke erwies sich als Rohrkrepierer, hätte beinahe Billen selbst und seine Tochter den Kopf gekostet. Die junge Polizistin war daran Mitschuld, wie sie von Anfang an einräumte, die Quittung saftig: Geldstrafe, Suspendierung, Versetzung und öffentlicher Fokus. Warum das ihrem Arbeitgeber nicht reichte, ist ein Rätsel. Will das Land Gerechtigkeit oder Rache? Höchste Zeit, dass ein Schlussstrich gezogen wird.
r.seydewitz@volksfreund.de

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