Billiger Strom für Privilegierte

Trier · Unternehmen, die viel Strom für ihre Produktion brauchen, müssen anders als Privathaushalte keine Ökostrom-Umlage zahlen. Sie sehen darin eine Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das sieht auch die grüne Energieministerin des Landes so.

 Die Eisengießerei in Jünkerath gehört zu den energieintensiven Betrieben und ist daher von der Ökostrom-Umlage befreit. TV-Foto: Archiv/Stefanie Glandien

Die Eisengießerei in Jünkerath gehört zu den energieintensiven Betrieben und ist daher von der Ökostrom-Umlage befreit. TV-Foto: Archiv/Stefanie Glandien

Trier. 85 290 000 000 Kilowattstunden Strom werden in diesem Jahr von Unternehmen verbraucht, die als privilegiert angesehen werden. Privilegiert, weil sie von der Ökostrom-Umlage, mit der die Stromverbraucher die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien bezahlen, befreit sind. Für diesen Strom müssen die insgesamt 973 Unternehmen, für die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Ausnahme genehmigt hat, keine Umlage bezahlen. Das ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit 2003 geregelt. Die EEG-Umlage macht derzeit immerhin 3,59 Cent pro Kilowattstunde Strom aus.
Die in dem so privilegierten Sektor nicht anfallenden EEG-Kosten werden der Gesamtheit aller sonstigen Stromverbraucher aufgebürdet. Seit klar ist, dass die Umlage im nächsten Jahr auf 5,28 Cent je Kilowattstunde steigen wird, wird auch heftig über die Umlage-Befreiung sogenannter energieintensiver Unternehmen diskutiert. Ohne diese Befreiung könnte die Erhöhung der Umlage um 1,5 Cent geringer ausfallen, sagt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher.
Ohne diese Befreiung sei die Existenz seines Unternehmens bedroht, sagt hingegen Norbert Lüling. Er ist Geschäftsführer der Eisengießerei Ergocast in Jünkerath (Vulkaneifel). Die 1,5 Millionen Euro, die Ergocast im nächsten Jahr mehr ausgeben müsste, müssten in Form höherer Preise an die Kunden weitergegeben werden. "In dem internationalen Wettbewerbsumfeld, in dem wir uns bewegen, ist dies aber gar nicht möglich."
Ähnlich auch die Argumentation von Dagmar Hilden-Kuntz, Sprecherin der Elka-Holzwerke in Morbach (Bernkastel-Wittlich): "Eine Reduzierung der EEG-Umlage ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen, da es im harten europäischen Wettbewerb zu Großkonzernen steht, welche die EEG-Umlage nicht zahlen müssen." Müsste ihr Unternehmen die EEG-Umlage bezahlen, drohten Arbeitsplatzverluste. Daher sei die Befreiung "absolut notwendig", um "als deutsches, mittelständisches Unternehmen weiterhin erfolgreich am europäischen Markt zu bestehen."
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist auch für die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Energieministerin Eveline Lemke (Grüne) ein Argument, an der Ausnahmeregelung für einige Unternehmen festzuhalten. "Wir wollen, dass genau die Unternehmen entlastet werden, die im internationalen Wettbewerb Nachteile befürchten müssten", sagt Lemke dem Volksfreund.
Derzeit ist die Umlagen-Befreiung an den Stromverbrauch gekoppelt. Machen die Stromkosten mindestens 14 Prozent des Umsatzes aus, kann ein Unternehmen beim Bafa eine Befreiung beantragen. Gleichzeitig muss es aber nachweisen, dass es seinen Energieverbrauch auf Dauer senkt, damit "die Ausgleichsregelung nicht ungewollt ineffiziente Stromnutzung belohnt", wie es in einem Bafa-Papier heißt. Lemke will weg von dieser Koppelung an die Stromkosten und stattdessen die Unternehmen stärker zum Stromsparen anhalten.
Auch Ergocast spart Energie - etwa durch stromsparende Technologien im Schmelzbetrieb. Auch bei der Bitburger Brauerei, die bislang auch noch zu den sogenannten energieintensiven Unternehmen gehört, wirken sich offenbar Energiesparmaßnahmen aus. Für nächstes Jahr habe man keine EEG-Umlagen-Befreiung beantragt, sagt eine Sprecherin.Extra

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Das EEG ist am 29. März 2000 in Kraft getreten. Es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus alternativen Quellen, also aus Wind, Sonne oder Wasser. Gleichzeitig garantiert das Gesetz den Erzeugern von Ökostrom 20 Jahre lang eine feste Vergütungen für den von ihnen ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Finanziert werden diese Vergütungen und auch die Förderung des alternativen Stroms durch die EEG-Umlage, die jeder Stromverbraucher mit seiner Rechnung bezahlt. Derzeit beträgt die Umlage 3,59 Cent je verbrauchter Kilowattstunde Strom. Im nächsten Jahr steigt sie auf 5,28 Cent. Damit hat sich die Umlage seit 2004 verzehnfacht. Die EEG-Umlage sei aber nicht der Hauptkostentreiber der Strompreise, sagt Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. Er ist für die Beibehaltung des EEG. Es gehe kein Weg am schnellen und drastischen Ausbau der Erneuerbaren vorbei: "Und die Gesellschaft muss auch bereit sein, die Kosten dafür zu tragen. Die Erneuerbaren sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende", sagt Peters. wieExtra

Energieintensive Unternehmen sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Unternehmen, deren Stromkosten im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung mindestens 14 Prozent betragen. Diese können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Befreiung von der EEG-Umlage beantragen. Seit 2005 ist die Zahl der derart privilegierten Unternehmen deutlich gestiegen, von 397 auf 973. Entsprechend hat sich auch die von diesen Unternehmen verbrauchte Strommenge erhöht, von 72 589 Gigawattstunden 2011 auf 85 290 im Jahr 2012. wie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort