Bistum Trier verliert den Maulkorbstreit vor dem kirchlichen Arbeitsgerichtshof

Bonn · Die kritischen Äußerungen der Gesamtmitarbeitervertretung über das Sparpaket des Bistums Trier waren zulässig. Das hat am Freitagmorgen der kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn entschieden.

Das Bistum hatte dagegen argumentiert, eine Mitarbeitervertretung sei nicht berechtigt, Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Diese seien im konkreten Fall geeignet , das Ansehen des Bistums in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Das höchste kirchliche Arbeitsgericht sah dies allerdings anders. Der Vorsitzende Richter sprach von einer zulässigen Meinungsäußerung und wies die Revision des Bistums zurück . Gegen das Urteil kann nicht mehr vorgegangen werden.Mehr zum Thema (aus unserem Archiv)

Trierer Bischof Ackermann will Maulkorb für Mitarbeitervertreter

Maulkorb für Mitarbeitervertretung offenbar unrechtmäßig

Einen ausführlichen Bericht zum Urteil lesen Sie später hier auf Volksfreund.de.

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