Bizarre Fantasien

TRIER. Ungewöhnliches Verfahren vor dem Trierer Landgericht: Ein kurz vor der Freilassung stehender Räuber soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft weiter im Gefängnis bleiben, weil er Briefe mit bizarren Mordfantasien geschrieben hat.

Er wirkt locker und selbstsicher, stellt Rückfragen: Der 31-jährige Angeklagte lässt sich nicht anmerken, dass das derzeit gegen ihn laufende Verfahren ein langes Leben im Gefängnis bedeuten kann. Grundlage des ersten Prozesses dieser Art in Trier ist ein 2004 verabschiedetes Gesetz zur "nachträglichen Sicherheitsverwahrung". Ursprünglich musste die Sicherheitsverwahrung direkt mit dem Urteil verhängt werden. Seit 2004 kann sie aber auch während der Haft, also nachträglich angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Inhaftierte nach seiner Freilassung wieder straffällig wird (siehe Stichwort). Dies hält die Staatsanwaltschaft auch bei dem Mann aus der Nähe von Bernkastel-Kues für wahrscheinlich, der 2002 zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren wegen schweren Raubes verurteilt worden war. Bereits damals stellte ein Gutachter bei dem Angeklagten psychische Probleme wie Größenwahn und Selbstüberschätzung fest, die aber noch nicht krankhaft gewesen seien. Wie der Mann selbst sagt, hat sich in der Haft sein Zustand verschlechtert: "Meine seelische Verfassung hat arg nachgelassen." So erhielten Verwandte Briefe, in denen er ihnen und früheren Arbeitgebern drohte, sie würden "ihr blaues Wunder erleben". Weitere Briefe waren im Spind des Angeklagten gefunden worden und an Angehörige, Polizei und Medien adressiert. In ihnen gestand er Vergewaltigungen und Morde, die tatsächlich nie begangen wurden. Warum der 31-Jährige die Briefe schrieb, ist unklar. Bereits vor drei Jahren hatte er mit einer erfundenen Drogengeschichte versucht, psychiatrische Betreuung zu erhalten. Ohne Erfolg. Auch der Vater des Angeklagten bat schon 2002 vergeblich, den damals 27-Jährigen in einer Anstalt unterzubringen: "So eine Erkrankung wird von selbst doch nicht wieder besser!" Das Verfahren wird am 21. April fortgesetzt.

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