Urteil zu Messgeräten Raser sollen Möglichkeit erhalten, alle Daten des Blitzers zu bekommen

Trier/Mainz · Das Land Rheinland-Pfalz zieht Konsequenzen aus einem aktuellen Urteil: Raser sollen künftig die Möglichkeit erhalten, alle zur Verfügung stehenden Daten des Blitzers zu bekommen. Kann das erwischte Fahrer entlasten?

Blitzer: Raser sollen Möglichkeit erhalten, alle  Daten des Messgerätes zu bekommen
Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Geblitzte Raser sollen die Möglichkeit haben, im Rahmen des Bußgeldverfahrens alle vorhandenen Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen des Messgerätes, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung festgestellt wurde, ausgehändigt zu bekommen. Auf Antrag sollten die Dokumente zur Verfügung gestellt werden, bestätigte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. Das folge aus dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes in Koblenz.

Das Gericht hatte vergangene Woche der Beschwerde eines vor zwei Jahren bei Wittlich geblitzten Autofahrers stattgegeben. Dieser hatte die Herausgabe der Unterlagen über die Wartungen oder Reparaturen an dem verwendeten Messgerät verlangt. Diese Unterlagen waren nicht in der Bußgeldakte enthalten. Sowohl das Amtsgericht Wittlich als auch das Oberlandesgericht in Koblenz lehnten den Antrag ab.

Der Autofahrer wurde zu einer Geldbuße von 140 Euro verurteilt, weil er 35 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren ist. Der Autofahrer und sein Anwalt Alexander Gratz legten Verfassungsbeschwerde ein.

Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Herausgabe der verlangten Unterlagen Voraussetzung für ein faires Verfahren. Auf diese Weise werde dem Gedanken der „Waffen­gleichheit“ zwischen Bußgeldbehörde und Betroffenem Rechnung getragen und diesem die Möglichkeit eröffnet, selbst nach Entlastungsmomenten „in Gestalt von Fehlern im Messverfahren zu suchen“, entschieden die Richter, die sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ähnlicher Sache beriefen.

Die Entscheidung der obersten Richter in Karlsruhe im November vergangenen Jahres habe klargestellt, dass ein Anspruch „auf Einsichtnahme in vorhandene, aber nicht bei der Akte befindliche Unterlagen besteht“, wenn diese relevant für die Verteidigung in dem Bußgeldverfahren seien, sagte auch der Ministeriumssprecher. Allerdings könnten die Dokumente nur ausgehändigt werden, wenn diese auch vorlägen. Und das ist eben nicht immer der Fall. 

„Wenn an dem Messgerät seit der letzten Eichung keine Reparaturen oder Wartungen vorgenommen wurden, liegen entsprechende Unterlagen nicht vor“, so der Ministeriumssprecher.

Nach Informationen unserer Redaktion werden die von der Stadt Trier eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte nach jeder Reparatur neu geeicht. Das bedeutet, dass nur von diesem Zeitpunkt an die Wartungsunterlagen des jeweiligen Messgerätes vorliegen.

Juristen halten es zudem für fraglich, ob die Herausgabe der entsprechenden Daten tatsächlich entscheidend für das Bußgeldverfahren sind. Oft stellten Sachverständige keine oder nur geringfügige Messfehler fest, die nicht zu einer Abänderung des Bußgeldbescheids führten, teilte der Saarburger Verkehrsrechtsanwalt Gerd Müller unserer Redaktion mit.

Im Falle des bei Wittlich geblitzten Autofahrers muss nun das zuständige Amtsgericht entscheiden, ob es einen Messfehler bei dem Blitzer gegeben hat, die ermittelte Geschwindigkeit also falsch war und der Bußgeldbescheid damit hinfällig wäre.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort