Bordellbetreiberin hat Frauen abkassiert und Finanzamt betrogen

Trier · Wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung ist eine Bordellbetreiberin aus der Region zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss die Frau fast 70 000 Euro an Steuern und Auflage zahlen.

Trier. Immer wieder nehmen sich die Ermittler von Zoll und Finanzamt das Rotlichtmilieu in Rheinland-Pfalz vor. Erst vor wenigen Tagen wurden bei einer landesweiten Razzia 111 Bordelle, Terminwohnungen und Clubs kontrolliert, unter anderem auch 20 in Trier, Wittlich, Bitburg, Prüm, Idar-Oberstein und Baumholder (der TV berichtete). Ziel des Einsatzes war die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution. Die Auswertung dieser Aktion läuft noch.
Doch auch die Steuerfahnder des Finanzamts haben ein wachsames Auge auf die Branche geworfen. Einer Bordellbetreiberin wurde dies zum Verhängnis. Die Frau hatte mit dem Finanzamt Trier das sogenannte Düsseldorfer Verfahren vereinbart. Dabei zahlen Prostituierte pro Arbeitstag eine Pauschalsteuer von 25 Euro ans Finanzamt, die sogenannte Mädchensteuer (siehe Extra). Anscheinend war die Bordellbetreiberin aus der Region beim Eintreiben der fälligen Steuer bei ihren Damen auch ganz eifrig - doch gab sie das Geld nicht oder nur in geringem Umfang an die Finanzbehörden weiter. Doch die Steuerfahnder kamen der Frau auf die Schliche. Nach deren Ermittlung behielt die nun verurteilte Frau rund 24 000 Euro für sich ein. "Das sind nach den Feststellungen des Gerichts weit mehr als 900 Fälle der Unterschlagung von einzelnen Zahlungen pro 25 Euro", sagt ein Sprecher des Finanzamts dem TV.
Darüber hinaus hatte die Bordellbetreiberin weder Umsatz- noch Einkommenssteuererklärungen abgegeben. Allein für 2008 errechnete das Finanzamt eine Umsatzsteuerschuld von 24 000 Euro sowie eine zu zahlende Einkommenssteuer von rund 16 000 Euro. Die unterschlagene Mädchensteuer sowie die ausstehenden Zahlungen für 2008 summieren sich bereits auf 64 000 Euro. Doch auch für die ersten Monate 2009 wurde von der Bordellbetreiberin keine Umsatzsteuer gezahlt. Doch damit ist das Kapitel für die Frau bei weitem nicht abgeschlossen: Das Gericht verurteilte sie zudem wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit verbunden ist die Auflage, 5000 Euro an eine karitative Einrichtung zu zahlen.
Das sogenannte Düsseldorfer Verfahren wird vereinfacht als Mädchensteuer bezeichnet. Es ist eine Abmachung zwischen Finanzbehörden und Bordellbetreibern oder Prostituierten. Bei dem freiwilligen Steuervorauszahlungsverfahren zahlen Frauen 25 Euro Mädchensteuer pauschal pro Arbeitstag. Im Rahmen der jährlichen Veranlagung werden diese Zahlungen auf die tatsächliche Steuerschuld der Prostituierten angerechnet. "In der Praxis wird dieses Geld von den Frauen an die Bordellbetreiber gezahlt, die dann quartalsweise die gesammelten Gelder aller bei ihnen arbeitenden Frauen ans Finanzamt überweisen", so das Finanzamt. Gleichzeitig werden zur Kontrolle Listen mit den Arbeitstagen der einzelnen Frauen der Behörde vorgelegt. Das Finanzamt Trier führt immer wieder Schwerpunktfahndungen in der Rotlichtbranche durch. hw

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