Bordellbetreiberin zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt

Trier · Eine Bordellbetreiberin aus der Region Trier muss über 70.000 Euro an Steuern und Auflage nachzahlen und wurde zudem zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte gut 24.000 Euro unterschlagen und allein 2008 Steuern in Höhe von 40.000 Euro hinterzogen.

Bordellbetreiberin zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt
Foto: Boris Roessler (dpa)

Als Bordellbetreiberin hatte sie von den bei ihr arbeitenden Prostituierten pro Arbeitstag zwar 25 Euro an sogenannter Mädchensteuer einkassiert, diese aber in rund 900 Fällen nicht ans Finanzamt Trier weitergeleitet. Bei der Mädchensteuer handelt es sich um ein freiwilliges Steuervorauszahlungsverfahren für Prostituierte, das zwischen Finanzamt und Prostituierten vereinbart werden kann. Mit Steuernachzahlungen und Auflagen an eine karitative Einrichtung muss die Bordellbetreiberin fast 70.000 Euro zahlen.

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