Boris Becker: Schlappe in Trier

TRIER. Das Daviscup-Revival zwischen Deutschland und Frankreich in der Arena Trier hatte jetzt ein juristisches Nachspiel. Während Tennis-Legende Boris Becker im Februar auf dem Platz noch 2:0 im Einzel gewann, verlor er vor dem Trierer Landgericht den ersten Satz.

Einst standen sie gemeinsam auf dem Centre-Court, mittlerweile aber können sich die deutschen Ex-Tennis-Asse Boris Becker (37) und Markus Zoecke (36) offenbar nicht mehr riechen. Dieser Schluss liegt jedenfalls nahe nach dem Zinnober im Anschluss an das Trierer Tennis-Turnier.

„Wenn Zoecke kommt, komme ich nicht“

Mitte Februar konnten dabei rund 5000 Zuschauer in der Arena noch einmal deutsche und französische Tenniscracks von anno dazumal live und in Farbe erleben: Boris Becker, Carl-Uwe Steeb auf deutscher sowie Henri Leconte und Cedric Pioline auf französischer Seite zeigten, dass sie auch im Unruhestand nicht viel von ihrer früheren Klasse eingebüßt und auch ihre Mätzchen noch drauf haben.

Weniger spaßiger wurde es offenbar, nachdem der letzte Ball in der Arena über das Netz gehauen war und die Matadore sich in der angrenzenden Aufwärmhalle mit den so genannten VIPs (sinngemäß: total wichtige Leute) trafen. Bei dieser Gelegenheit soll Boris Becker unter den rund 200 Anwesenden auch seinen Ex-Kollegen Markus Zoecke entdeckt haben. Den 36-jährigen Manager von Henri Leconte kann „Bobbele“ offenbar nicht mehr leiden. Jedenfalls soll der gebürtige Leimener dem Veranstalter laut Landgerichtssprecher Armin Hardt gesagt haben: „Wenn Markus Zoecke zu der anschließenden Spielerparty kommt, komme ich nicht.“ Zoecke sei von dem Treffen in einem Trierer Hotel daraufhin wieder ausgeladen worden.

Die „After show partys“ gelten als wichtige Kontaktbörse zwischen Spielern, Managern, Sponsoren und Veranstaltern. Wer dort nicht dabei ist, dem geht womöglich ein schöner Kontrakt durch die Lappen. So muss es auch der ausgeladene Manager Zoecke empfunden haben, denn er zog gegen den Rauswurf vor Gericht. Erfolgreich. Vergangene Woche entschied die fünfte Zivilkammer des Trierer Landgerichts: Boris Becker darf künftig bei keinem Sportveranstalter mehr darauf hinwirken, dass Zoecke ausgeladen beziehungsweise gar nicht erst eingeladen wird. Macht er es doch, muss Becker mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro rechnen. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte Landgerichtssprecher Armin Hardt am Montag auf TV-Anfrage. Eingeschworene Tennis-Fans haben übrigens nichts verpasst: Weder bei der Anhörung noch bei der Urteilsverkündung war Boris Becker vor Ort. Der 37-Jährige ließ sich von seinen Anwälten vertreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise gibt Becker das Spiel noch nicht verloren und geht in die Berufung.

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