Bringt Mopsfledermaus Hahn zum Absturz?

FLUGHAFEN HAHN. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Rheinland-Pfalz hat gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn Klage eingereicht und verlangt einen sofortigen Baustopp.

30 Hektar Wald sind bereits gefällt, weitere 60 Hektar sollen in Kürze abgeholzt werden. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH hat unmittelbar, nachdem ihr Baurecht für die Verlängerung der Start- und Landebahn erteilt wurde, einen Großteil der benötigten Fläche gerodet. Jetzt wirft der BUND dem Flughafen rechtswidriges Verhalten vor. Grund: Der Planfeststellungsbeschluss sei dem BUND nicht zugeleitet worden. Nur die Verbandsgemeinden hätten je ein Exemplar bekommen, nicht aber die betroffenen Ortsgemeinden und Verbände. Zitat: "Hiermit wird effektiver Rechtsschutz verwehrt, da bereits massiv gerodet wird, der BUND aber nicht in Erfahrung bringen kann, ob ihren Einwendungen und Bedenken gegen das Projekt ausreichend Rechnung getragen wurde." Mit dem Beginn der Rodungen seien unumkehrbare Fakten geschaffen worden, so der BUND. Die Einwendungen der Organisation konzentrieren sich in erster Linie auf das Vorkommen der seltenen Mopsfledermaus in der Nähe des Flughafens Hahn. Das Jagdgebiet des unter Artenschutz stehenden Tieres erstrecke sich auf das Flughafengelände. Die Naturschützer befürchten nun, dass nach der Rodung die Quartierbäume der zwei nachgewiesenen Kolonien sowie weitere Wochenstuben der Mopsfledermaus vernichtet wurden. Der BUND hat beantragt, den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einer Entscheidung des Senats im Eilverfahren auszusetzen. Gernot Kessler von der Landesluftfahrtbehörde - sie ist die zuständige Planfeststellungsbehörde - erklärte gegenüber dem TV , dass alles vollkommen korrekt abgelaufen sei. Kessler: "Es gibt klare Verwaltungsvorschriften, wem was wann und wie zugestellt wird. Und daran haben wir uns gehalten." Auch die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sieht sich klar im Recht. Der Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn sei nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes sofort vollziehbar. Man habe bereits Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Bauablaufplan hinnehmen müssen, da man mit dem Planfeststellungsbeschluss bereits für den Spätsommer 2004 gerechnet habe. Zum Thema Mopsfledermaus erklärte die Flughafengesellschaft, dass hinreichende Schutzanforderungen für diese geschützte Tierart vorgesehen seien. Die derzeitigen Rodungen würden den Quartierbereich der Mopsfledermaus nicht beeinträchtigen. Von den aktuellen Maßnahmen seien keine Auswirkungen auf den Lebensraum der Mopsfledermaus zu erwarten. Ferner weist die Flughafengesellschaft darauf hin, dass alle Rodungmaßnahmen in einem landespflegerischen Begleitplan eingebettet seien. So werde die Flughafengesellschaft rund 100 Hektar ökologisch wertvollen Wald neu anlegen. Bei dem jetzt gefällten Waldstück handele es sich um eine Nadelholzmonokultur.

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