Bummelei kann teuer werden

MAINZ. (win) Ab dem Wintersemester 2004 wird es für Langzeitstudenten im Land teuer: Wer dann mehr als die doppelte Regelstudienzeit vorweist, muss Semestergebühren von 250 bis 300 Euro zahlen.

Größere Eigenverantwortung für die Hochschulen, mehr Zuständigkeiten für die Präsidenten und die Einführung von Studiengebühren bei Überschreiten einer bestimmten Ausbildungsdauer gehören zu den Kernpunkten eines neuen Hochschulgesetzes, das der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch verabschieden wird. Darin wird unter anderem der Rahmen für das neu eingeführten Studienkonto abgesteckt, das nur noch ein erstes kostenfreies Studium gewährleistet. Im Regelfall werden jedem Studenten 200 Semesterwochenstunden gutgeschrieben, die er nach und nach belegen kann und die längstens bis ans Ende der doppelten Regelstudienzeit reichen. Wer zügig studiert und sein Konto nicht aufbraucht, hat später Anspruch auf gebührenfreie Weiterbildung an der Hochschule. Die Studienkonten werden im Herbst 2004 für alle rund 80 000 Studenten in Rheinland-Pfalz rückwirkend berechnet. Aus organisatorischen Gründen wird bis zum Jahr 2007 jedes Semester pauschal abgebucht. Später werden die beanspruchten Leistungen individuell registriert. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums liegen derzeit in Rheinland-Pfalz etwa 6000 Studenten an den Unis und rund 700 an den Fachhochschulen über der doppelten Regelstudienzeit. Sie müssten dann insgesamt etwa 1,8 Millionen Euro pro Semester an Gebühren zahlen. Allerdings meldet sich nach Erfahrung anderer Länder jeder zweite nach Zahlungsaufforderung umgehend ab. Im neuem Hochschulgesetz wird auf Anregung der FDP festgeschrieben, dass der Präsident auf Wunsch der Hochschule auch Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter werden kann und damit erheblich aufgewertet wird. Er entscheidet zudem über interne Mittelverteilung und Leistungsbezüge. Hochschulen können sich künftig auch privatrechtlich organisieren, um sich mehr Freiräume zu schaffen. Allerdings sorgte ein Rechtsgutachten im Auftrag der CDU dafür, dass dies vom Landtag gesetzlich geregelt werden muss. Der von Minister Jürgen Zöllner (SPD) vorgelegte Entwurf erfülle nicht die selbst gesteckten Ziele in Sachen Selbstständigkeit und weniger Bürokratie, kritisiert die Union. Die Hochschulen erhielten Kompetenzen, die sich vor allem in der Bewirtschaftung von Mangel erschöpften. Auch die Grünen sprachen von einer verpassten Chance, mehr innere Demokratie und Eigenständigkeit zu schaffen. Stattdessen würden Studienkonten mit Strafcharakter eingeführt.

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