CDU-Fraktion bringt Verfassungsklage gegen rheinland-pfälzischen Haushalt auf den Weg

Mainz/Koblenz · Die CDU im rheinland-pfälzischen Landtag hält den Haushalt für 2014 und 2015 für verfassungswidrig. Die Oppositionsfraktion zieht deshalb vor Gericht. Applaus bekommt sie dafür vom Steuerzahlerbund.

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof wird sich mit dem Doppelhaushalt der rot-grünen Landesregierung für 2014 und 2015 befassen. Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag reichte am Donnerstag wie schon vor einiger Zeit angekündigt den Antrag auf ein Normenkontrollverfahren zu drei Landesgesetzen ein. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang.

Zur Begründung sagte Fraktionschefin Julia Klöckner in Mainz: "Die Anrufung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts ist notwendig, da die Landesregierung die hohe jährliche Neuverschuldung des Landes trotz der ab 2020 geltenden neuen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse offensichtlich fortsetzen will."

Die Gegenseite wies das entschieden zurück. Selbstverständlich gelte für die Landesregierung die Schuldenbremse, teilte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) der Deutschen Presse-Agentur mit. "Mit dem eingeschlagenen Abbaupfad sind wir bislang schneller vorangekommen, als es nach der Verfassung nötig wäre." Alle aktuellen Finanzdaten wiesen darauf hin, dass die Schuldenbremse eingehalten werde.
Angekündigt hatte die Oppositionsfraktion den Gang nach Koblenz bereits Ende November. Konkret sollen dem Antrag zufolge von den Verfassungsrichtern nun drei haushaltsrelevante Landesgesetze überprüft werden: das sogenannte Pensionsfondsgesetz, das Landeshaushaltsgesetz 2014/15 und das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse nach Artikel 117 der Landesverfassung.

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz begrüßte den Schritt. "Dass der Pensionsfonds vor dem Verfassungsgerichtshof landet, war lange überfällig", sagte Geschäftsführer René Quante. Der Fonds sei ein Vehikel, mit dem die Schuldenbremse faktisch ausgehebelt werden könne. Er müsse reformiert werden - notfalls durch richterlichen Zwang.

Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Denis Alt, warf der Union vor, es gehe ihr nur um ein gutes Wahlergebnis und nicht um die Landesfinanzen. Sonst hätte sie in den zurückliegenden Jahren etliche Forderungen unterlassen, deren Umsetzung mehrere Hundert Millionen Euro kosten würden.

Der Doppelhaushalt 2014/15, der im Fokus des Normenkontrollantrages steht, war im Dezember 2013 beschlossen worden. Mit ihm kommen auf das Land weitere Kürzungen aus Spargründen, aber auch neue Schulden zu. Der Etat sah für 2014 und 2015 Ausgaben von 14,85 und 15,21 Milliarden Euro sowie Einnahmen von 13,71 und 14,16 Milliarden Euro vor.

Extra


Allein der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz kann ein Landesgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Das geschieht in einem Normenkontrollverfahren. Es kann auf zweierlei Art in Gang gesetzt werden:

Wenn ein anderes Gericht ein Gesetz, mit dem es sich befasst, für nicht mit der Verfassung vereinbar hält, muss es das Verfahren aussetzen und eine Entscheidung des VGH einholen. Das heißt im Fachjargon "Konkrete Normenkontrolle".

Bei der "Abstrakten Normenkontrolle" können Landesregierung, Landtag, jede Landtagsfraktion sowie sonstige in Artikel 130 der Landesverfassung genannte Beteiligte eine Entscheidung des VGH zu einem oder mehreren Gesetzen beantragen - etwa Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diesen Weg hat nun die CDU-Fraktion beschritten.

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