CDU kündigt Klage gegen Beck an

MAINZ. (win) Der diesjährige Tag der offenen Tür der Mainzer Staatskanzlei wird den Verfassungsgerichtshof beschäftigen: Die CDU-Landtagsfraktion will Ministerpräsident Kurt Beck verklagen, weil die Veranstaltung unmittelbar vor der Bundestagswahl stattfand.

Die Union sieht die Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten, weil der Tag der offenen Tür in der Mainzer Regierungszentrale am 10. September nur eine Woche vor der Bundestagswahl stattfand. Fraktions- und Parteichef Christoph Böhr will die Klage nächste Woche mit Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki, einem führenden FDP-Politiker aus Schleswig-Holstein, erläutern. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, sieht der Klage gelassen entgegen. Nach einem Grundsatzentscheid des Bundesverfassungsgerichts haben Regierungen rund ein halbes Jahr vor Wahlen besondere Zurückhaltung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu üben. Doch nicht jede Veranstaltung ist laut Stadelmaier als Öffentlichkeitsarbeit zu sehen. Er setzt darauf, dass die rechtliche Prüfung der Staatskanzlei zum Tag der offenen Tür vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof Bestand haben wird. Der Termin sei zudem lange vor Bekanntgabe von Neuwahlen festgelegt worden. Rund 4000 Menschen nutzten nach Angaben der Staatskanzlei am 10. September die Gelegenheit, sich die Regierungszentrale von innen anzuschauen und dabei auch mal auf dem Sessel von Ministerpräsident Kurt Beck Platz zu nehmen. Die CDU sprach von einer "reinen Unterhaltungsveranstaltung mit Showcharakter". Die Gesamtkosten beliefen sich auf 42 500 Euro.

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