CDU-Mann Billen verzichtet auf Anhörung im Ausschuss

Der Eifeler CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen verzichtet auf eine Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Landtags. Die SPD hatte beantragt, den 54-Jährigen, gegen den wegen der Polizeidatenaffäre ermittelt wird, vor Aufhebung seiner Immunität zu hören.

Trier. Michael Billen meldet sich zu Wort. Durch seine Anwälte hat der 54-jährige CDU-Landtagsabgeordnete mitteilen lassen, dass er auf eine Anhörung im Rechtsausschuss des Landtags verzichtet. Die SPD hatte in dieser Woche gefordert, vor der Entscheidung, ob die Immunität des CDU-Abgeordneten aufgehoben wird, Billen zu hören. Dieses Angebot sei nicht aus juristischen, sondern aus politischen Gründen erfolgt, vermuten die Billen-Anwälte. Der Landwirt aus Kaschenbach (Eifelkreis Bitburg-Prüm) wolle sich weder der Anklage, noch dem Gerichtsfahren durch eine Verteidigung seiner Immunität entziehen, heißt es in der Mitteilung der Berliner Anwälte. Sie gehen davon aus, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gibt und es damit auch nicht zu einer Verurteilung Billens kommen wird. Die Landauer Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Billen wegen der sogenannten Polizeidatenaffäre anzuklagen. Das kann nur erfolgen, wenn die politische Immunität, die Abgeordnete vor Strafverfolgung schützt, aufgehoben wird.

Die Ermittlungen laufen seit November 2009, nachdem Billen zugegeben hatte, Informationen über Geschäftsleute, die an der Nürburgring-Finanzierung beteiligt waren, von seiner Tochter abgegriffen zu haben. Die 29-Jährige soll auf ihrer Dienststelle im pfälzischen Landau im Polizeilichen Informationssystem (Polis) die brisanten Daten abgefragt haben. Das sei aus "Neugier" geschehen, sagte Billen im November. Seit den Ermittlungen gegen sie ist Billens Tochter vorläufig von ihrem Dienst suspendiert. Laut rheinland-pfälzischem Beamtenrecht kann ein Beamter, gegen den ermittelt wird, vorläufig von seinem Dienst enthoben werden, wenn "durch sein Verbleiben im Dienst die Ordnung des Dienstbetriebes oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden" und wenn "im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Dienst … erkannt werden wird".

Die Kommissarin wehrte sich gegen die vorläufige Dienstenthebung durch das zuständige Polizeipräsidium in Ludwigshafen. Das Trierer Verwaltungsgericht, landesweit zuständig für Disziplinarverfahren, wies die Beschwerde nun ab. Die Kommissarin habe gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, heißt es in der Begründung. Ihr Verhalten habe bei der Polizei "erhebliche Unruhe" ausgelöst und zu einem Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit geführt. Das Gericht weist darauf hin, dass damit noch keine Entscheidung im eigentlichen Disziplinarverfahren erfolgt ist.

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