Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheime Corona-Impfpflicht für Gesundheitspersonal läuft aus: Wo Ungeimpfte nicht mehr arbeiten durften (Update)

Trier · Ab Januar besteht keine Verpflichtung mehr für Beschäftigte in Kliniken, Arztpraxen oder in Pflegeheimen, sich gegen Corona impfen zu lassen. So wird das Ende der Impfpflicht begründet.

 Beschäftigte im Gesundheitswesen sind ab Januar nicht mehr verpflichtet, sich gegen Corona impfen zu lassen. Foto: dpa

Beschäftigte im Gesundheitswesen sind ab Januar nicht mehr verpflichtet, sich gegen Corona impfen zu lassen. Foto: dpa

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen soll nicht verlängert werden, wenn die Gesetzesgrundlage am Jahresende ausläuft. Grund sei, so heißt es aus aus dem Bundesgesundheitsministerium, dass die derzeit dominierenden Corona-Varianten der Immunantwort von Menschen, die geimpft oder genesen sind, besser entgehen könnten als vorherige. Die Impfung schützt also nicht vor Infektion mit den derzeit vorherrschenden Varianten.