Booster-Chaos Neue Regeln bei Impfung mit Johnson & Johnson: Zwei Dosen reichen nicht mehr

Trier · Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, galt bislang nach der zweiten Impfung als geboostert. Damit ist jetzt Schluss. Was das für über 100.000 Rheinland-Pfälzer nun bedeutet.

 Wer mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurde, braucht nun doch eine dritte Impfung, um als geboostert zu gelten. Foto: dpa

Wer mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurde, braucht nun doch eine dritte Impfung, um als geboostert zu gelten. Foto: dpa

Foto: dpa/Daniel Karmann

Der Corona-Impftoff von Johnson& Johnson hatte den Vorteil, dass man bereits nach der ersten Impfung als vollständig geimpft galt. Anders als bei den mRNA-Imfpfstoffen von Biontech oder Moderna. Für diese sind zwei Impfungen notwendig, um als vollständig immunisiert zu gelten. Nach der dritten Impfung gilt man dann als vollständig geboostert. Bei Johnson&Johnson reichte bislang die zweite Impfung als Booster aus. Wegen der nachlassenden Wirkung des Vektor-Impfstoffes wird mittlerweile empfohlen, dass als zweite (Booster)-Impfung ein mRNA-Impfstoff verwendet wird.

Verwirrung um Johnson-Impfstoff

In der Praxis führte allerdings immer wieder zu Verwirrung, wenn mit Johnson Geimpfte etwa beim Restaurantbesuch ihren Impfnachweis vorzeigten und dort nur zwei Impfungen angezeigt wurden. Obwohl sie damit als geboostert galten, wurde einigen von ihnen dort, wo die 2Gplus-Regel gilt, der Zutritt verwehrt. Diese besagt, dass Geboosterte (und neuerdings auch frisch Geimpfte) von der Testpflicht befreit sind. Da bei mit Johnson-Geimpften das Impfzertifikat nur zwei Impfungen anzeigt, erkannten manche Wirte das nicht als geboostert an (volksfreund.de berichtete mehrfach).

Doch nun gelten mit einem Mal alle Johnson-Geimpfte, die zweimal geimpft sind, nicht mehr als geboostert. Das verkündete am Dienstag das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium. „Auch beim Impfstoff von Johnson& Johnson bedarf es 3 Impfungen, um als ‚geboostert‘ zu gelten“, teilte das Ministerium auf Twitter mit.

Zuvor hatten bereits andere Bundesländer wie etwa Nordrhein-Westfalen angekündigt, dass alle mit Johnson&Johnson Geimpfte von jetzt an eine dritte Impfung brauchen. Nur dann seien sie geboostert und damit überall dort, wo 2Gplus gilt, von der Testpflicht befreit.

Grundlage ist eine vergangene Woche veröffentlichte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Darin heißt es: „Die Stiko empfiehlt jedoch weiterhin allen Personen ≥ 18 Jahre, die eine erste Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird ein mRNA-Impfstoff empfohlen.“

In Rheinland-Pfalz sind rund 160.000 Personen betroffen, die nach ihrer ersten Impfung mit Johnson&Johnson mit der zweiten Impfung als geboostert galten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort