Pandemie Verwirrt von den Corona-Regeln? Das gilt in Rheinland-Pfalz

Trier · Die Corona-Regeln sind so komplex, dass viele nicht mehr durchblicken, was, wann, wo möglich oder verboten ist. Hier daher eine Zusammenfassung.

 Da heißt es den Durchblick behalten – wie bei den Corona-Regeln. Der Mitarbeiter einer Gaststätte in Heidelberg rollt einen Stapel Stühle auf den Marktplatz. Nach monatelangem Lockdown ist nun für die Gastronomie-Freunde wieder mehr möglich – aber was gilt wo?

Da heißt es den Durchblick behalten – wie bei den Corona-Regeln. Der Mitarbeiter einer Gaststätte in Heidelberg rollt einen Stapel Stühle auf den Marktplatz. Nach monatelangem Lockdown ist nun für die Gastronomie-Freunde wieder mehr möglich – aber was gilt wo?

Foto: dpa/Uwe Anspach

Nichts verändert sich so schnell wie die Corona-Regeln, an die sich doch ein jeder zu halten hat. Sie ändern sich nicht selten schon dann, wenn man von einem Landkreis in den nächsten fährt. Sie ändern sich, sobald die Inzidenz sinkt oder steigt. Sie ändern sich, sobald die nächste Stufe des rheinland-pfälzischen „Perspektivplans“ in Kraft tritt oder die Politik plötzlich was Neues entscheidet.

Wie soll man da noch durchblicken?, fragt sich mancher. Zumal manche Regelungen nicht logisch erscheinen. Beim Sport darf man je nach Lage zehn Leute treffen, aber privat nur fünf. Für die Apfelschorle auf der Terrasse braucht man einen Test, aber in den Getränkemarkt darf man auch so. Dann wären da noch all die komplizierten zeitlichen Abfolgen der Lockerungen. Und die Tatsache, dass es – zum Beispiel für Urlauber – gar nicht so einfach herauszufinden ist, welche Vorschriften eigentlich in welchem rheinland-pfälzischen Landkreis gerade greifen.

Zwar veröffentlichen die meisten Kreise die aktuellen Inzidenz-Zahlen gut sichtbar auf ihrer Homepage. Aber wie lange liegt der Wert schon über oder unter 50 und welche Regeln gehen damit einher? Ab wann greifen Lockerungen? Nach dieser Info muss man oft mühsam suchen, wenn man sie denn überhaupt findet.

Warum geht das nicht übersichtlicher? „Eine tagesaktuelle Kurzfassung auf der Startseite wird aufgrund der sich häufig ändernden Situation mit Blick auf die aktuelle Personalausstattung in der Pandemiearbeit derzeit nicht angestrebt“, heißt es vom Eifelkreis Bitburg-Prüm.  Und die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich betont, dass eine knappe Zusammenfassung der geltenden Regeln angesichts der Komplexität dieser Regeln ein Problem wäre. Zumal da ja insgesamt so viel Bewegung drin sei.

Eine andere Möglichkeit wäre es, auf die Seite des Landesuntersuchungsamts zu gucken. Dort öffnet sich unter dem Link „Inzidenzen Rheinland-Pfalz“ eine riesige Tabelle, die zeigt, wie sich die Zahlen je Landkreis tageweise entwickelt haben. Daraus könnte man ableiten, welche Regeln aktuell gelten. Ist alles kompliziert, daher hier an dieser Stelle eine knappe Zusammenfassung:

Das gilt bei einer Inzidenz unter 100:

Überall in der Region Trier liegt die Inzidenz unter 100. Wo dies der Fall ist, ist seit dem 21. Mai Kultur auf festen Plätzen im Freien mit maximal 100 Zuschauern wieder möglich. Das gilt auch beim Sport. Ein negativer Test ist allerdings Pflicht. „Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss“, teilt die Landesregierung mit. Theater oder Kinos bleiben allerdings geschlossen.

Kontaktloser Gruppensport an der frischen Luft ist unter Aufsicht eines Trainers mit maximal fünf Personen aus fünf Haushalten wieder möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahre können mit bis zu 20 Kindern im Freien trainieren.

Die Außengastronomie darf öffnen – auch wenn bei dem regnerisch-stürmischen Wetter derzeit noch viele Wirte darauf verzichten. Zudem ist es seit kurzem  nicht mehr verboten, in der Öffentlichkeit  Alkohol zu trinken. Der Einkaufsbummel wurde deutlich erleichtert. Wer in Schuhgeschäften oder Modeboutiquen shoppen möchte, braucht sich weder zu registrieren noch einen Test. Auch kontaktarmer Urlaub ist möglich: Ferienwohnungen sind geöffnet, Campingplätze auch – allerdings bleiben die Sanitärgebäude vorerst geschlossen. Hotels können Übernachtungen mit Frühstück auf dem Zimmer oder auf der Terrasse anbieten. Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Kletterparks, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Friseure, Nagelstudios oder Fahrschulen sind geöffnet. Probenbetrieb ist in der Laienkultur mit fünf Teilnehmern möglich.

Diese Lockerungen kommen, wenn die Inzidenz unter 50 sinkt:

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 bleibt, gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie in Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100, allerdings mit den folgenden Lockerungen, die zwei Tage nach Unterschreiten des Schwellenwerts alle gleichzeitig in Kraft treten:

Zehn Menschen plus Trainer dürfen draußen zusammen Sport treiben, wobei Geimpfte und Genesene nicht mitzählen. Auch Laientheatergruppen, Chöre oder Kapellen dürfen mit maximal zehn Leuten und einer leitenden Person im Freien proben. Zudem öffnen  Restaurants, Kneipen oder Cafés ihre Innenbereiche. Auch Ausflugsschiffe dürfen wieder fahren.

 In Kultureinrichtungen sind drinnen oder draußen bis zu 100 Zuschauer zulässig. Und  auch Spielhallen öffnen.

Diese Lockerungen greifen in der Region bereits für Trier, ab Donnerstag für den Kreis Trier-Saarburg und ab Freitag wohl auch für den Eifelkreis Bitburg-Prüm. Noch etwas Geduld brauchen Menschen in der Vulkaneifel und dem Kreis Bernkastel-Wittlich.

Neu ist in der  21. Corona-Bekämpfungsverordnung auch Folgendes: Einreisende aus einfachen Risikogebieten können sich sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Ab dem 2. Juni will Rheinland-Pfalz die dritte Stufe des Perspektivplans zünden: Dann sollen Hotels bei einer Inzidenz unter 100 mit Test wieder ganz normal öffnen dürfen. Ebenso wie die Freibäder, die Innengastronomie und Kultureinrichtungen. Liegt die Inzidenz unter 50, sollen ab Anfang Juni wieder mehr Sportler zusammenkommen dürfen: Drinnen bis zu fünf und draußen bis maximal 20.

Es sei denn, bis dahin ändern sich die politischen Pläne.

Laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsministerium wird aktuell die 22. Corona-Bekämpfungsverordnung erarbeitet. Sie soll kommende Woche verkündet werden und zum 2. Juni in Kraft treten. „Die genauen Details gilt es aktuell noch abzuwarten“, heißt es aus Mainz.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Textes hatten wir berichtet, dass die unterschiedlichen Lockerungen ab einer Inzidenz von 50 nicht alle gleichzeitig in Kraft treten, sondern einzeln und zwar jeweils im Abstand von zwei Tagen zueinander. Diese Interpretation des Verordnungstextes war falsch. Richtig ist: Die Lockerungen treten alle gleichzeitig ein und zwar zwei Tage, nachdem der Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde.

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