Pandemie Rheinland-Pfalz: Ab Sonntag enden fast alle Corona-Maßnahmen - Keine Hotspot-Regelung

Mainz · Nun ist es klar: Die Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz entfallen nahezu komplett. Denn das Land verzichtet vorerst auf sogenannte Hotspots. Künftig sollen asymptomatisch Corona-Infizierte unter bestimmten Bedingungen arbeiten dürfen. Und auch für die Schulen gibt es neue Regeln.

 Ab Samstag ist die Maske etwa im Einzelhandel nicht mehr Pflicht.

Ab Samstag ist die Maske etwa im Einzelhandel nicht mehr Pflicht.

Foto: dpa/Marijan Murat

Am Samstag enden in Rheinland-Pfalz nahezu alle Corona-Maßnahmen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung verzichtet zudem auf die Ausweisung sogenannter Hotspots. Das hat der Ministerrat am Dienstag in Mainz beschlossen. Damit gelten ab Sonntag lediglich noch die verpflichtenden Basis-Schutzregeln - also etwa eine Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ebenso bleibt es bei der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr.

„Lage ernster als sie jemals war“

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Bundesländer selbst die Regeln verschärfen, wenn sich in bestimmten Gebieten etwa eine Überlastung des Gesundheitssystems zeigt. „Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Dienstagnachmittag. „Aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden ernster als sie jemals war“, fügte er hinzu.

Infizierte dürfen arbeiten - unter bestimmten Bedingungen

Das Land reagiert deshalb mit einer neuen Regel. Es soll eine sogenannte Arbeitsquarantäne geben. Asymptomatisch Corona-Infizierte können damit künftig ihre Quarantäne unterbrechen, um zu arbeiten - für die Freizeit soll das nicht gelten. „Das Instrument der Arbeitsquarantäne kann nach Absprache zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern vereinbart werden. Es gelten strenge Maßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht“, sagte Hoch. Zudem sei der Kontakt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. So könne etwa leichter die Versorgung von infizierten Patienten durch infiziertes, aber nicht erkranktes Personal sichergestellt werden. Laut Ministerium benötige es dazu keine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes.

„Unser Ziel ist es, dass wir einen Umgang mit dem Virus finden, der sich in die Richtung entwickelt, dass Menschen mit Symptomen möglichst Begegnungen vermeiden und jene, die symptomfrei sind, wieder an die Arbeitsstätte zurückkehren können“, so Hoch. Beim Land verspricht man sich wohl vor allem, Personalengpässe in der kritischen Infrastruktur auffangen zu können.

Das gilt ab Montag in den Schulen

In den Schulen wird es ab Montag, 4. April, zwei Mal pro Woche ein anlassloses Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal geben. Das hat Bildungsministerin Stefanie Hubig am Dienstag bekanntgegeben. Auch nach den Osterferien soll es eine Woche bei dieser Regelung bleiben. „Wie es danach weitergeht, werden wir mit Blick auf die Gesamtsituation entscheiden und frühzeitig informieren“, sagte Hubig.

Tritt in einer Lerngruppe ein Corona-Fall auf, müssen sich die Schülerinnen und Schüler für fünf aufeinanderfolgende Schultage selbst testen. Auch in den Kitas bleibt es nach Angaben des Ministeriums bei dieser anlassbezogenen Testpflicht. Nach einem Infektionsfall besteht für alle Kontaktpersonen eine Absonderungspflicht. „Die betroffenen Kinder und die Beschäftigten können erst dann wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie sich mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle freigetestet oder sich zehn Tage abgesondert haben“, so das Ministerium.

Kritik an Bundesregierung

Hoch äußerte auch Kritik am Bundesgesetz. Es nehme den Ländern jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen. Der Minister appellierte an die Eigenverantwortung der Menschen, weiter Maske zu tragen, um sich selbst und andere zu schützen. „Die Maske bleibt ein gutes Mittel, die Verbreitung der Viruserkrankungen einzudämmen“, so Hoch.

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