Masken und Tests Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz: Was gilt jetzt und was gilt ab Oktober?

Trier · Der Bundestag hat beschlossen, dass ab Oktober schärfere Corona-Regeln gelten. Die Bundesländer erhalten wieder mehr Möglichkeit, über einzelne Maßnahmen selbst zu entscheiden.

 Auch in Rheinland-Pfalz wird sich die Maskenpflicht ab Oktober in einigen Bereichen verschärfen.

Auch in Rheinland-Pfalz wird sich die Maskenpflicht ab Oktober in einigen Bereichen verschärfen.

Foto: dpa/Robert Michael

Der Bundestag hat am 8. September den Weg frei gemacht für eine Verschärfung der Corona-Regeln über den Herbst und Winter. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gibt es neue Maßnahmen. Die Bundesländer erhalten mehr Möglichkeiten, mit eigenen Beschlüssen auf die jeweils aktuelle Corona-Lage zu reagieren.

Gesonderte Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz im Herbst und Winter?

Während ein Teil der Maßnahmen bundesweit einheitlich als Mindeststandard gilt, kann es ab Oktober auch in Rheinland-Pfalz wieder Corona-Regeln geben, die darüber hinaus gehen. Auch hierfür hat der Bund den Rahmen des Möglichen vorgegeben.

Aktuelle Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz (Stand: 27. September)

Im Frühjahr wurden die Corona-Regeln in Deutschland weitgehend zurückgefahren. Nur noch ein Basis-Schutz sollte bundesweit bestehen bleiben. Die Möglichkeiten der Länder, eigene Regel zu formulieren, wurden im Vergleich zu den vorherigen Pandemie-Jahren wieder stark eingeschränkt. Einige Abweichungen zwischen den Bundesländern gab es weiterhin. So sieht der Basis-Schutz mit den Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz aus:

Die Maskenpflicht gilt für Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen und Krankenhäuser (für Personal und Besucher), in verschiedensten Arten von Pflegeeinrichtungen (für Personal und Besucher), in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gemeinschaftsunterkünften wie beispielsweise Einrichtungen für Asylbewerber. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind mit den aktuellen Corona-Regeln von der Maskenpflicht ausgenommen, erklärt das Land Rheinland-Pfalz. Das gleiche gilt für Personen, die laut ärztlicher Bescheinigung keine Maske tragen können oder aufgrund einer Beeinträchtigung nur ohne Maske kommunizieren können. Es dürfen medizinische Masken und FFP2-Masken verwendet werden.

Eine Testpflicht gilt in Krankenhäusern für Personal und Besucher, in vielen Pflegeeinrichtungen, bei der Aufnahme in Einrichtungen für Asylbewerber und auf Anordnung auch in Justizvollzugsanstalten. Die Testpflicht entfällt zumeist, jedoch nicht in allen Einrichtungen, für Personen mit einem vollständigen Impfschutz. Ein PoC-Antigen-Schnelltest ist maximal 24 Stunden gültig und ein PCR-Test maximal 48 Stunden.

Das Land Rheinland-Pfalz erklärt, dass die Corona-Regeln weiterhin eine Pflicht zur Quarantäne bzw. Isolation beinhalten. Wenn eine Person positiv getestet wurde oder der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, muss sie sich von anderen Personen absondern. Wer positiv getestet wurde, muss für maximal zehn Tage in Absonderung. Wenn die Person zwei Tage lang ohne Symptome war, kann die Absonderung aber schon frühestens am sechsten Tag enden. Es ist nicht notwendig, sich „freizutesten“.

Bundesweite Corona-Regeln in Deutschland ab Oktober

Ab Samstag, 1. Oktober, sollen die folgenden Maßnahmen greifen, die der Bundestag im September beschlossen hat.

In Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen wird eine FFP2-Maske zur Pflicht. Das gleiche gilt in Fernzügen, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfachere medizinische Maske ausreicht. In Flugzeugen hingegen entfällt die Maskenpflicht.

Zusätzlich zur Maske wird für den Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test notwendig. In Kliniken gibt es eine Ausnahme von dieser Testpflicht für Beschäftigte und Besucher, falls sie über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Diese Ausnahme gilt nicht für Pflegeheime. Vollständig geimpft sind allerdings ab 1. Oktober nur Menschen mit mindestens drei Corona-Impfungen oder zwei Corona-Impfungen und einem Genesenennachweis.

Welche Corona-Regeln ab Oktober in Rheinland-Pfalz gelten

Die Länder können selbst weitere Regeln erlassen. Masken sollen auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants wieder Pflicht werden können. Bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen soll allerdings ein negativer Test von der Pflicht zur Maske entbinden können.

Auch eine Testpflicht an Schulen und Kitas wird möglich. Ab der fünften Klassenstufe kann auch eine Maskenpflicht beschlossen werden, soweit dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“.

In Rheinland-Pfalz gibt es jedoch vorerst keine Maskenpflicht in Innenräumen. In Schulen wird zunächst ebenfalls keine Masken- und keine Testpflicht eingeführt. Im Nahverkehr müssen in Rheinland-Pfalz nicht unbedingt FFP2-Masken getragen werden, es reichen auch medizinische Masken aus. Für den Fernverkehr gilt allerdings die bundesweite FFP2-Maskenpflicht.

In einer zweiten Stufe können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen, wenn die Corona-Lage regional kritischer wird. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.

(mit Material von dpa)

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