Die Entscheidung kam überraschend. Am Freitagnachmittag, kurz vor Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung, beschloss das rheinland-pfälzische Kabinett, dass alle, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, von der sogenannten 2Gplus-Regel ausgenommen werden. Diese besagt, dass überall dort, wo in Innenräumen nicht durchgängig Masken getragen werden können, sich auch Geimpfte und Genesene vorher testen müssen. Diese Testpflicht besteht etwa in der Gastronomie, aber auch in Hotels, beim Sport in Hallen und bei Bus- und Schiffsreisen. Wer geboostert ist, muss sich nicht vorher testen oder testen lassen. Die Booster-Impfung zählt bereits vom Tag der Impfung an. „Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus“, begründete die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) die Ausnahme.
Corona Ausnahmen für Geimpfte in Rheinland-Pfalz: Plant das Land neue Corona-Regeln? (Update)
Trier · Seit dem Wochenende gilt für Veranstaltungen und in der Gastronomie die sogenannte 2Gplus-Regel. Baden-Württemberg hat weitere Ausnahmen von 2Gplus beschlossen. Ist das für Rheinland-Pfalz auch möglich?
07.12.2021
, 11:04 Uhr