Feiertage Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz: Was ist an Weihnachten 2021 verboten und was erlaubt?

Trier · Die Weihnachtszeit ist leider wieder von der Corona-Pandemie geprägt. Rund um die Feiertage 2021 gibt es daher strenge Vorgaben, die vor allem Ungeimpfte einschränken. Manche Regeln gelten aber für alle.

Kurz vor Weihnachten wurden in Rheinland-Pfalz die Corona-Regeln nochmal verschärft.

Kurz vor Weihnachten wurden in Rheinland-Pfalz die Corona-Regeln nochmal verschärft.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Mit Beginn der Adventszeit gehörte Rheinland-Pfalz keineswegs zu den Bundesländern, die am härtesten von den steigenden Corona-Inzidenzen getroffen wurden. Trotzdem hat sich die Regierung von Malu Dreyer schon vor den Bund-Länder-Beschlüssen für deutlich verschärfte Corona-Regeln entschieden. In Abstimmung mit den anderen Bundesländern fiel kurz darauf die Entscheidung, einige Regeln noch weiter zu verschärfen.

Neue Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz ab dem 22. Dezember 2021

Bei den Corona-Regeln ließ sich die vielleicht drastischste Änderungen leicht auf einen Begriff bringen: 2G wurde schon Anfang Dezember zum Standard. In Rheinland-Pfalz spielt aber auch 2G-plus eine große Rolle, daran hat sich seitdem nicht viel geändert. Wann immer 2G-plus-Regel greift, müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test vorweisen, um Zutritt zu geschlossenen Räumen zu erhalten. Eine Ausnahme gilt für Geimpfte, die bereits ihre dritte Impfung, die Booster-Impfung, erhalten haben. Für sie gilt die 2G-plus-Regel nicht und sie brauchen keinen negativen Test, wenn sie beispielsweise in ein Restaurant gehen möchten. Rheinland-Pfalz ist bisher, mit Ausnahme von Niedersachsen, das einzige Bundesland in Deutschland, das diese Änderung beschlossen hat.

Zusätzlich zur 2G-plus-Regel wurden aber auch die Einschränkungen für Ungeimpfte ausgeweitet. Volksfreund.de wirft einen Blick darauf, was diese Beschlüsse speziell für Weihnachten 2021 in Rheinland-Pfalz bedeuten.

Was bedeuten die Corona-Regeln für Weihnachten 2021 im privaten Rahmen?

Die aktuellen Corona-Regeln unterscheiden strikt, was auf der einen Seite für die Geimpften und auf der anderen Seite für die Ungeimpften erlaubt ist. Die Bundesländer einigten sich darauf, dass sowohl private Zusammenkünfte als auch Treffen in der Öffentlichkeit reglementiert werden. Falls sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte daran teilnehmen, dürfen nur Personen aus demselben Haushalt und bis zu zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt zusammenkommen. Ausgenommen von der Rechnung sind Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Diese Regel wird für manche Familien einen direkten Einfluss darauf haben, wie im privaten Rahmen Weihnachten gefeiert werden darf.

Was ist in der Öffentlichkeit erlaubt, zum Beispiel im Restaurant?

Die gleichen Beschränkungen für Zusammenkünfte von Geimpften und Ungeimpften gelten zwar auch deutschlandweit im öffentlichen Raum. Es gibt aber auch Regeln, die speziell Rheinland-Pfalz eingeführt hat. So greift im Bundesland auch vielfach die „2G-plus-Regel“. Sie gilt in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Hierzu zählt neben Kulturveranstaltungen beispielsweise auch die Gastronomie.

Wer zum Beispiel zu einem Weihnachtsessen mit der Familie ins Restaurant gehen möchte, hat laut den Regeln zwei Möglichkeiten. Entweder muss man vorher den Weg zur Teststation einplanen oder man entscheidet sich für einen Selbsttest, der vor Ort unter Aufsicht gemacht werden kann. Es empfiehlt sich die Nachfrage, ob und wie diese im Restaurant möglich sind. Menschen, die ihre Booster-Impfung schon erhalten haben, brauchen keinen Test. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf auch mit einem aktuellen negativen Test keinen Zutritt erhalten.

Was an Weihnachten nicht gehen wird, egal, ob getestet, geimpft oder genesen, ist der Besuch eines Clubs oder einer Disco. Diese mussten aufgrund der verschärften Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz bereits schließen.

Erlauben die Corona-Regeln für Ungeimpfte den Besuch der Christmette?

Bei religiösen Anlässen sind die Vorschriften weniger streng. Das ist durchaus logisch, denn ein Gottesdienst ist eine Veranstaltung, bei der jeder durchgängig eine Maske tragen kann – und muss! So können Gottesdienste in geschlossenen Räumen nach der 3G-Regel stattfinden. Das eröffnet auch Ungeimpften die prinzipielle Möglichkeit, an Heiligabend die Christmette zu besuchen.

Angesichts der besonderen Situation ist es jedoch immer ratsam, sich vorab über die Regelungen in der örtlichen Gemeinde zu informieren. Denn viele Kirchengemeinden setzen eine Anmeldung voraus, damit sie abschätzen können, wie viele Gottesdienstbesucher kommen werden. Die Landesregierung verweist darauf, dass auch bei Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften neben der Maskenpflicht das Abstandsgebot gilt. Von Seiten der Landesregierung heißt es hierzu: „Sie [Die Religionsgemeinschaften] führen ein Anmeldeerfordernis ein, wenn eine Auslastung der Kapazität zu erwarten ist.“

Was gilt für Weihnachtsurlaub oder sonstigen Aufenthalt in Hotels?

Zu den Vorschriften gehört es, dass 2G-plus der Standard für Hotels ist. Es ist egal, ob es sich um einen Urlaub in Rheinland-Pfalz handelt oder möglicherweise um einen Aufenthalt zum Besuch bei Verwandten zu Weihnachten. Die Beherbergung ist nur für Geimpfte und Genesene erlaubt - und nur dann, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Von dieser Regel ausgenommen sind auch hier Personen, die ihre Auffrischungsimpfung bereits erhalten haben.

Weitere Regeln rund um Weihnachten in Rheinland-Pfalz

Nicht alle Corona-Regeln betreffen unmittelbar das traditionelle Fest, haben aber zur gleichen Zeit Auswirkungen auf viele Menschen. Die Gastronomie wurde im Dezember von der Nachricht getroffen, dass Bars und Clubs in Rheinland-Pfalz noch vor Weihnachten schließen müssen. Die Möglichkeiten, gegen Ende des Jahres Party zu machen, sind also deutlich eingeschränkt.

Wer ohne Auto unterwegs ist, sollte außerdem beachten, dass im ÖPNV die 3G-Regel gilt. Überprüfen sollen das die Kontrolleure in Bussen und Bahnen.

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