Corona Wer gilt noch als genesen, wer als geboostert?

Trier · Der Genesenstatus gilt plötzlich nur noch drei Monate. Zudem gelten neue Vorgaben für Menschen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden. Das sorgt für Ärger und Verwirrung. Ein Überblick, was derzeit gilt.

 Für den Gaststättenbesuch ist ein 2G-Nachweis, sowie ein negativer Corona-Test notwendig. Zumindest in vielen Fällen.

Für den Gaststättenbesuch ist ein 2G-Nachweis, sowie ein negativer Corona-Test notwendig. Zumindest in vielen Fällen.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Versucht man herauszufinden, was nun konkret die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate bedeutet, braucht man viel Geduld. Denn so wirklich scheint man sich der Tragweite, der am Samstag vom Robert Koch-Institut (RKI) lediglich auf dessen Internetseite veröffentlichten geänderte Regel zunächst im rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium nicht bewusst zu sein. Das betreffe hauptsächlich die Quarantäne-Vorschriften. Seit Freitag müssen nämlich neben Geboosterten, auch Geimpfte, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt und Genesene, die sich vor maximal drei Monaten infiziert hatten, nicht in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten. Und diese drei Gruppen sind auch überall dort, wo 2Gplus gilt, etwa in der Gastronomie, von der Testpflicht befreit.