Justiz Cyberbunker: Es gab nur eine einzige legale Webseite

Trier · Im Prozess um den Cyberbunker in Traben-Trarbach vor dem Landgericht Trier ist Oberstaatsanwalt Jörg Angerer überzeugt, dass die Bunkerbande genau wusste, was ihre Kunden taten.

 Bald wird das Urteil im Cyberbunker-Prozess gesprochen.

Bald wird das Urteil im Cyberbunker-Prozess gesprochen.

Foto: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Abschrecken soll das Urteil des Trierer Landgerichts, wenn es nach Chef-Ankläger Jörg Angerer geht. Denn Rechenzentren wie der Traben-Trarbacher Cyberbunker seien die „Wurzel des Cybercrimes“, der Grund dafür, dass es Kriminellen überhaupt gelingt, im Darknet millionenschwere Geschäfte mit Drogen, gefälschten Ausweisen oder gestohlenen Bankdaten zu machen. Denn ohne die Server, die in solchen Datenzentren stehen, wären die illegalen Portale nicht  erreichbar.