Justiz Cyberbunker bleibt beschlagnahmt – Bundesgerichtshof entscheidet im Sommer

Trier/Karlsruhe · Im August fällt der Bundesgerichtshof sein Urteil zum Cyberbunker-Prozess. Sollten in dem Mammutverfahren Fehler passiert sein, muss es unter Umständen ganz neu aufgerollt werden. Der Traben-Trarbacher Bunker bleibt vorerst beschlagnahmt – und kostet den Steuerzahler Geld.

 Dieses Archivbild zeigt, wie der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Trierer Landgericht ein Urteil im Cyberbunker-Prozess spricht. Rechtskräftig ist dieses aber noch nicht. Im August entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revision.  Foto: Harald Tittel/dpa

Dieses Archivbild zeigt, wie der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Trierer Landgericht ein Urteil im Cyberbunker-Prozess spricht. Rechtskräftig ist dieses aber noch nicht. Im August entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revision. Foto: Harald Tittel/dpa

Foto: dpa/Harald Tittel

Am 24. August könnte das Mammut-Verfahren um den Traben-Trarbacher Cyberbunker mit acht Angeklagten, mehr als 100 Zeugen und mehr als 10.000 Aktenseiten nun endlich ein Ende finden – oder auch einen neuen Anfang. Denn für diesen Tag hat der Bundesgerichtshof einen öffentlichen Hauptverhandlungstermin anberaumt.