"Dann ersteche ich dich mit dem Taschenmesser"

TRIER. Vor dem Landgericht ist am Mittwoch der Prozess gegen eine 21 Jahre alte Frau aus Wittlich fortgesetzt worden, die ihren Freund erstochen haben soll. Erneut erhoben Zeugen schwere Vorwürfe gegen die Angeklagte.

Es läuft nicht gut für die neben ihrem Verteidiger Hans-Dieter Adams auf der Anklagebank sitzende junge Frau. Auch am zweiten Verhandlungstag hält die ganz in Schwarz gekleidete 21-Jährige ein weißes Stofftier in den Händen, als sollte es ihr beistehen, wo sich fast alle gegen sie verschworen zu haben scheinen. Schon am ersten Prozesstag waren es vor allem die aus dem Umfeld ihres getöteten Freundes geladenen Zeugen, die die zuvor gemachten Aussagen der arbeitslosen Hotelfachfrau in Frage stellten. Und auch am Mittwochmorgen wird die Glaubwürdigkeit der Frau, die ihren 20 Jahre alten Lebensgefährten im Juli mit einem Taschenmesser erstochen haben soll, gleich mehrfach erschüttert. Seitensprung samt Schäferstündchen

Dass sie es war, die das Taschenmesser mit der fünf Zentimeter langen Klinge in der Hand hielt, als es zu dem tödlichen Stich in den Herzbeutel des Freundes kam, hat die Wittlicherin nie bestritten. Nicht in den Vernehmungen bei der Polizei und dem Haftrichter. Und auch nicht bei ihrer Aussage vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts. Doch es sind die unterschiedlichen Versionen des Tatablaufs, die nicht nur Staatsanwalt Eric Samel misstrauisch machen. Es sind manchmal nur Nuancen, in denen sich die teils verlesenen Angaben der jungen Frau unterscheiden. Aber es sind zu viele Abweichungen, als dass man sie alleine mit der psychischen Belastung oder dem Aufgeregtsein der Angeklagten begründen könnte. Und dann sind da eben noch die Aussagen der zahlreichen Zeugen, die von Phantasiegeschichten berichten, die die 21-Jährige gerne erzählt habe, von ihren angeblichen Minderwertigkeitskomplexen, von der Vereinnahmung ihres Freundes und von Drohungen, die sich zuletzt gehäuft hätten. "Wenn du das noch mal machst, ersteche ich dich mit dem Taschenmesser", soll sie ihrem Freund nicht lange vor der Tat gedroht haben, nachdem der 20-Jährige sie offenbar scherzhaft am Hals gepackt und geschüttelt habe, sagt gestern eine Zeugin vor Gericht. "Stimmt das?", will daraufhin Rechtsanwalt Roderich Schmitz, der die als Nebenklägerin auftretende Mutter des Opfers vertritt, wissen. "Nein", sagt die Angeklagte und schüttelt den Kopf, "das ist erfunden."Alles frei erfunden?

Etwas Ähnliches hatte die 21-Jährige auch am ersten Verhandlungstag geantwortet, als sie nach einem anderthalb Jahre zurückliegenden Seitensprung samt Schäferstündchen mit einem jungen Mann gefragt wurde, den sie flüchtig kannte: "Nein, da war nichts. Wir haben nur geknutscht." Das fünfköpfige Gericht lud daraufhin den jungen Mann als Zeugen nach. "Ja", sagt er, "wir haben einmal miteinander geschlafen." Und wieder bleibt die 21-Jährige weitgehend bei ihrer Aussage. Es sind nicht die einzigen Male, dass die junge, blonde Frau den Kopf schüttelt, wenn sie vom Gericht, Staatsanwalt oder der Nebenklage nach dem Wahrheitsgehalt von Zeugenaussagen gefragt wird. Am ersten Verhandlungstag erzählte der beste Freund des Opfers von einem Vorfall auf der Wittlicher Säubrennerkirmes, bei dem die Angeklagte ihrem Freund mit einem abgebrochen Bierglas gedroht haben soll. "Frei erfunden", sagt die 21-Jährige. Genau wie die angeblichen Mord- und Selbstmorddrohungen, von denen mehrere Zeugen berichten. Man möchte nicht in der Haut der drei Berufs- und zwei Laienrichter stecken, die am Ende sagen müssen, was an jenem Juliabend in der gemeinsamen Wohnung der jungen Leute passiert ist. Und die darüber urteilen müssen, wie eine junge Frau zu bestrafen ist, die ihren Freund, den sie wirklich liebte, getötet hat. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Womöglich fällt an diesem Tag auch das Urteil.

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