Das Geld ist weg

TRIER. Das Trierer Landgericht hat den 59 Jahre alten "falschen General" aus Morbach wegen fünffachen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Wo der Großteil des ergaunerten Geldes ist, blieb im Dunkeln.

"Vielleicht sagt er ja noch, wo das Geld ist", hofft der um sein komplettes Vermögen und seine Altersvorsorge geprellte 69-jährige Geschäftsmann aus Morbach vor dem zweiten Prozesstag inständig. Doch der Angeklagte schweigt. Auch die Befragung von Hauptkommissar Kurt Wittmann, der die Ermittlungen im Fall des Morbacher Betrugs maßgeblich führte, bringt kein Licht in das Dunkel. Etwa 200 000 Euro bleiben verschwunden. Beim Gassigehen mit den Hunden hatte der Morbacher Geschäftsmann den Hochstapler, der vorgab, ein reicher, promovierter Generalmajor mit dreieinhalb Sternen zu sein, kennen gelernt - und fiel auf den vielfach vorbestraften Betrüger herein. Der gutgläubige Morbacher plünderte nach und nach seine Konten - insgesamt 266 000 Euro - und ließ sich mit Verlockungen, 163,2 Prozent im Jahr bei einer Schweizer Bank zu bekommen, von dem Blender über den Tisch ziehen. Alles war Lug und Trug. Der zuletzt von Arbeitslosengeld und dem Einkommen seiner Freundin lebende 59-Jährige, der sich demnächst auch vor einem Cochemer Amtsgericht wegen mutmaßlichen Betrugs verantworten muss, finanzierte sich dann mit dem ergaunerten Geld einen aufwändigen Lebensstil."Geprägt von Narzissmus und Geltungsdrang"

Fünf Versionen über den Verbleib des Geldes kamen während des Prozesses zu Tage. Ein psychiatrisches Gutachten, das der Vorsitzende Richter Armin Hardt verlas, schilderte den Angeklagten als Menschen, geprägt von Narzissmus, Geltungsdrang, und als jemanden, der ständig gegen Normen und Werte verstößt. "Die Voraussetzungen einer verminderten Schuldfähigkeit liegen nicht vor", sagte Hardt. Staatsanwalt Günther Herold forderte eine Gesamtstrafe von sieben Jahren. Verteidiger Knut Kirchhoff plädierte für fünf Jahre Freiheitsstrafe. Das Landgericht verurteilte den 59-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Hardt betonte, dass das Urteil kein Kompromiss sei, sondern die Strafe, die der Angeklagte - auch unter Berücksichtigung seines fortgeschrittenen Alters - verdient habe. "Der vielfach und einschlägig vorbestrafte Betrüger lebt ein Leben in Lug und Trug und hat die Tat minutiös geplant", begründete Hardt das Urteil. Der Richter geht davon aus, dass der Angeklagte von Anfang an in Kauf genommen hat, inhaftiert zu werden, um nach der Haft scheibchenweise von dem Geld zu leben. Auch glaube das Gericht, dass seine Lebensgefährtin in die Betrügereien involviert sei. "Das hat mich fünf Jahre meines Lebens gekostet", sagte die Lebensgefährtin des Geschädigten nach der Urteilsverkündung. Der um sein ganzes Vermögen gebrachte Senior hatte kaum noch Worte: "Jetzt hat er noch ein Jahr geschenkt bekommen."

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