Prozess Ein Polizist, der die Polizei anzweifelt

Trier · Das Land will einen Beamten aus dem Dienst entfernen, weil er Reichsbürger sein soll. Der Verfassungsschutz hält Mitglieder der Bewegung für gefährlich.

 Der Platz, auf dem der beklagte Polizist sitzen sollte, ist am Dienstag im Trierer Verwaltungsgericht leer geblieben.

Der Platz, auf dem der beklagte Polizist sitzen sollte, ist am Dienstag im Trierer Verwaltungsgericht leer geblieben.

Foto: Bernd Wientjes

Drei Stühle am Tisch vor der Richterbank bleiben an diesem Morgen leer. Auf einem der Stühle im Saal 1 des Trierer Verwaltungsgerichts sollte eigentlich ein 46-jähriger Polizist sitzen. Das Land hat eine Disziplinarklage gegen ihn eingereicht. Es will ihn aus dem Dienst entfernen, weil er nicht verfassungstreu sein soll. Der Beamte soll Reichsbürger sein.

Doch er erscheint nicht zu der Verhandlung. Was wiederum konsequent zu sein scheint. Denn wenn der Mann tatsächlich Reichsbürger sein sollte – wofür einiges zu sprechen scheint –, dann zweifelt er an der Justiz, ja am gesamten Staatsapparat samt der Polizei. Am Tag zuvor soll er an das Polizeipräsidium ein Fax geschickt haben, in dem er sich auf den nicht real existierenden Gerichtshof der Menschen, als „oberster Gerichthof des Bundes aller Menschen, Völker, Nationen und Staaten, des Natur- und Völkerrechts“, beruft und die Zuständigkeit und die Legitimität des Verwaltungsgerichts infrage stellt. So wie er auch die Polizei, bei der er ja arbeitet, als Behörde infrage stellt. Stattdessen spricht er von einem Polizeiverband, der Polizeipräsident ist  demzufolge im Sprachgebrauch des Mannes ein Bandenführer.

Wieso er denn überhaupt noch als Polizist arbeiten könne, wenn er die Polizei nicht als legitim anerkennt, hätte er den vom Land verklagten Beamten gerne gefragt, sagt der Vorsitzende Richter, Gerichtspräsident Georg Schmidt. Doch er kann die Frage nur in den Saal stellen. Eine Antwort darauf bekommt er nicht. Doch Schmidt lässt erkennen, dass er in der erkennbaren Verfassungsuntreue und offensichtlich fehlenden Loyalität zu seinem Dienstherren, dem Land, ein schweres Dienstvergehen sieht. Hinzu kommt, dass bei einer Durchsuchung in der Wohnung des seit Monaten krankgeschriebenen und seit Ende 2016 vom Dienst suspendierten Polizisten dienstliche Unterlagen und Schreiben gefunden worden seien. Auch das sei ein Dienstvergehen, argumentiert das Land.

Doch nicht nur von seinem Arbeitgeber scheint sich der 46-jährige dreifache Familienvater, dessen zweite Ehefrau ebenfalls der Reichsbürgerbewegung angehören soll, völlig distanziert zu haben. Auch staatliche Unternehmen wie die Post scheint er nicht anzuerkennen. Offizielle Schreiben des Trierer Polizeipräsidiums per Einschreiben, deren Erhalt er per Unterschrift quittieren musste, soll er mit einem selbst kreierten Aufkleber, auf dem er zu verstehen gegeben habe, dass er die Post nicht für zuständig halte, ihm Briefe zu senden, zurückgeschickt haben.

All das scheint in der Tat zu einem Reichsbürger zu passen. Mitglieder dieser Bewegung erkennen die Bundesrepublik nicht an, halten das Deutsche Reich für die legitime Rechtsform und sind Verschwörungstheoretiker. Inwieweit das tatsächlich auf den 46-Jährigen zutrifft, das bleibt an diesem Morgen unklar. Wegen seiner Abwesenheit können sich das Gericht und auch die Zuschauer im Saal kein Bild von dem Mann und seinen Ansichten machen.

Der organisierte Teil des Reichsbürger-Spektrums bewege sich in einer Parallelwelt „selbst generierter pseudostaatlicher Strukturen und daran ausgerichteter Aktivitäten“, heißt es im rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht.

Und weiter: „Das Agieren der Reichsbürger mag abstrus und verstörend sein. Es ist aber keineswegs harmlos. Verschwörungstheoretisches Denken und Verhaltensauffälligkeiten wie insbesondere Realitätsverkennung, erhöhte Delinquenz und Waffenaffinität unter Reichsbürgern bedingen nicht unerhebliche Gefahren und müssen daher ernst genommen werden.“  Auffallend sei ein verstärkt zutage tretendes Gefährdungspotenzial. „Aggressives Verhalten, verbale Drohungen und auch in Einzelfällen gewalttätige Übergriffe unterstreichen die Notwendigkeit einer anhaltend intensiven Beobachtung dieses Spektrums durch den Verfassungsschutz“, heißt es in dem Verfassungsschutzbericht.

 Nach einem Sicherheitsalarm verlassen Polizisten das Terminal 1 des Frankfurter Flughafens. Der 46-jährige Polizist, der in Trier vor dem Verwaltungsgericht steht, stellt die Polizei als Behörde infrage.

Nach einem Sicherheitsalarm verlassen Polizisten das Terminal 1 des Frankfurter Flughafens. Der 46-jährige Polizist, der in Trier vor dem Verwaltungsgericht steht, stellt die Polizei als Behörde infrage.

Foto: dpa/Boris Roessler

Diese unterstellte Aggression und Gefahr sind wohl auch der Grund, warum – was für Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht eher ungewöhnlich ist – bewaffnete Polizisten während der rund einstündigen Sitzung im Saal anwesend sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort