Änderungen 2018 Das neue Jahr bringt vielen Menschen mehr Geld im Portemonnaie

Trier · Das ändert sich 2018: Höheres Kindergeld, niedrigere Steuern, steigende Rente und mehr Rechte für Urlauber.

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Foto: dpa/Andreas Gebert

2018 steht vor der Tür. Und ein Jahreswechsel bedeutet auch immer, dass sich zahlreiche Gesetze und Regelungen ändern. Die gute Nachricht: „Unterm Strich bringt das neue Jahr 2018 für fast alle mehr Geld“, sagt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. So könnten unter anderem Riester-Sparer, Hartz-IV-Bezieher, Rentner und Trennungskinder mit ein wenig mehr im Portemonnaie rechnen.

Ebenso Eltern: „Ein Plus von zwei Euro winkt beim Kindergeld.“ Zudem, so die Verbraucherschützerin würden die Kinderfreibeträge erhöht. „Und der Finanzminister will Steuerzahler schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt.

Hier die wichtigsten Änderungen, die auf die Verbraucher im kommenden Jahr zukommen im Überblick:

KINDERGELD: Eltern bekommen mehr Geld für den Nachwuchs, nämlich jeweils zwei Euro. Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld auf jeweils 194 Euro und für das dritte Kind auf 200 Euro. Für das vierte und jede weitere Kind erhalten die Familien dann 225 Euro. Gleichzeitig steigt auch der Steuerfreibetrag für Kinder. um 72 Euro auf 4788 Euro.

STEUERN: Der Staat lässt den Steuerzahlern mehr im Geldbeutel. Der Grundfreibetrag steigt von 8820 Euro auf9000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18 000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der um 72 Euro auf 7428 Euro steigt. Außerdem wird die sogenannte kalte Progression, die dafür sorgt, dass Lohnerhöhungen teilweise von höheren Steuern aufgefressen werden, etwas abgeschwächt. Den Steuerzahlern bleibt daher mehr in der Tasche.

STEUERERKLÄRUNG: Künftig muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli (statt wie bisher 31. Mai beim Finanzamt abgegeben werden. Das gilt aber erst für die Steuererklärung für 2018. Für die des Jahres 2017 gelten noch die alten Fristen. Die Verbraucherzentrale hat für die Steuererklärung noch einen Tipp: „Wer Blaumann oder PC als Arbeitsmittel kauft, kann künftig 800 statt bislang 410 Euro bei der Steuer geltend machen.“

KFZ-STEUER: „Wer ein neues Auto kaufen will, sollte das vor dem 1. September tun“, rät die Sprecherin der Verbraucherzentrale. Durch die neue Norm zu Abgasmessung könnte von da an die Kfz-Steuer nämlich höher ausfallen.

RENTE: Der Beitrag für die gesetzliche Rente sinkt von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro im Monat führt  zu einer Entlastung von 1,50 Euro. Die Rentner dürfen ab Juli mit mehr Geld rechnen. Es wird erwartet, dass die Rente um drei Prozent steigen wird.

ALTERSVORSORGE: Der Staat erhöht die Zulage für die private Altersvorsorge durch die sogenannte Riester-Rente. Sie steigt von 154 Euro auf 175 Euro.

HARTZ IV: Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, bekommt mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 auf 416 Euro pro Monat, Paare erhalten 374 Euro pro Person — sechs Euro mehr als derzeit. Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 13 Jahren gibt es fünf Euro mehr, sie erhalten 296 Euro monatlich.

URLAUB: „Für Urlauber bringt der 1. Juli 2018 einen Koffer voller Veränderungen“, sagt die Verbraucherschützerin. Wer zum Beispiel seinen Urlaub im Internet oder im Reisebüro bucht, genießt mehr Verbraucherschutz. So soll der Insolvenzschutz für geleistete Zahlungen besser werden. Außerdem hat der Urlauber künftig zwei Jahre Zeit, Reisemängel geltend zu machen. Abonnenten von Online-Video-Anbietern wie Netflix, Amazon oder Maxdome können die Dienste ab dem 20. März 2018 auch während des Urlaubs im EU-Ausland nutzen. Die die bislang üblichen Ländersperren fallen weg. Genauso wie die Zusatzgebühren für das Bezahlen mit der Kreditkarte innerhalb Europas.

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