Datenschutz und Datenlöschung: Was weiß der Staat über uns?

Trier/Mainz/Berlin · Der Landesdatenschützer glaubt, dass zu viele Informationen gespeichert werden. Hilflos sind Betroffene aber nicht.

Möglicherweise müssen sich Bürger Sorgen machen, welche Daten der Staat über sie speichert. Nachdem fünf Journalisten der Zugang zum G-20-Gipfel in Hamburg verwehrt wurde, weil das Bundeskriminalamt (BKA) offenbar rechtswidrig Daten speicherte, zieht der Fall Kreise. Ein Medienbericht der ARD wirft die Frage auf, ob das BKA millionenfach Daten unrechtmäßig lagert, von Bagatellfällen ohne Anklage über Freisprüche bis hin zu kleinen Geldstrafen bei einer lange zurückliegenden Straßendemonstration.

Dieter Kugelmann, Landesdatenschützer in Rheinland-Pfalz, hält es für denkbar, dass manche Daten bis heute nicht ordnungsgemäß gelöscht sind. Er verweist auf eine bundesweite Prüfung der Landesdatenschutzbeauftragten im vergangenen Jahr zu Rauschgiftdelikten. In manchen Bundesländern habe es mehr als 2000 Fälle rechtswidriger Speicherung gegeben, in Rheinland-Pfalz seien es bis zu 15 gewesen, sagt er.

Der Bundesdatenschutz gibt an, dass nur Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung gespeichert werden dürften. Jede Speicherung müsse in einer sogenannten Negativprognose begründet werden. Dazu zählt etwa die Gefahr der Rückfälligkeit nach einer Straftat. Die gesetzlichen Vorgaben seien aber nicht immer umgesetzt worden, tadelte der Datenschutz damals. Kugelmann spricht von Fällen, bei denen immer noch der Besitz geringer Mengen Haschisch in Akten gestanden hätte.

Die erneuten Hinweise auf unzulässig gespeicherte Personendaten beim Bundeskriminalamt ziehen Kritik nach sich. Medienberichten zufolge war in den BKA-Akten eines Journalisten der Eintrag nicht gelöscht, dass er einen Feuerwerkskörper bei einer Demo gezündet habe. Dabei sei er nachweislich unschuldig gewesen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann nannte Innenminister Thomas de Maizière gestern einen "Minister für Kontrollverlust". Offenbar speichere das BKA wahllos Informationen über unschuldige Bürger. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz forderte Konsequenzen. "Nur relevante, auf Grundlage klarer Tatbestände erhobene Daten dürfen gespeichert, alle anderen müssen gelöscht werden", sagte er.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums beschwichtigte, es habe "kein einheitliches Fehlermuster" gegeben. Seine Erklärung für nicht gelöschte Daten: Dem BKA fehlten häufig Rückmeldungen der Justiz, wie Strafverfahren ausgegangen seien. Abhilfe erhoffe sich der Bund künftig vom elek8tronischen Aktenverkehr. Auch die Frage einer zentralen Datenstelle in Deutschland stelle sich.

Der CSU-Innenpolitiker Stephan Meyer sagt, es müsse ein Mechanismus geschaffen werden, um die Qualität der Daten zu erhöhen, die auch aus den Ländern in die Verbunddateien eingespeist werden.
Laut Joachim Winkler, Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, liegen bislang keine Informationen vor, ob Daten des Landes betroffen seien. Er sagt, die Speicherung unterliege regelmäßigen Prüfungen. Bei der politisch motivierten Kriminalität seien im Jahr 2015 keine Rechtsverstöße festgestellt worden. Individuelle Fehler könnten aber nie ausgeschlossen werden.

Wie können Menschen herausfinden, was Landes- und Bundeskriminalämter über sie speichern? Kugelmann verweist auf die Auskunftspflicht, auf die sich jeder Bürger den Behörden gegenüber berufen könne. Ein formloser Antrag reiche aus. Darüber hinaus gebe es die Möglichkeit, Daten berichtigen oder löschen zu lassen.
Sorgen macht sich Kugelmann, wenn es um den Datenschutz in der Anti-Terror-Bekämpfung geht - wie bei einem neuen Projekt zur Gesichtserkennung in Berlin.

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