Der Ring soll frei zugänglich bleiben
Mainz · Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) macht sich in einem Brief an EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia für ein öffentliches Zugangsrecht am Nürburgring stark. Zugleich bittet sie zu prüfen, ob auf einen Verkauf der Rennstrecken verzichtet werden kann.
Mainz. Die rheinland-pfälzische Regierungschefin geht mit dem Brief an EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia auf eine Forderung von Automobilverbänden, Automobilindustrie und vielen Ring-Aktivisten wie dem Verein Ja zum Nürburgring ein. Dessen Vorsitzender Otto Flimm will eine Ausschreibung von Nordschleife und Grand-Prix-Kurs verhindern. Dreyer macht sich in dem Brief für ein öffentliches Zugangsrecht am Nürburgring stark.
Das neunseitige Schreiben, datiert vom 30. April, liegt unserer Zeitung vor. Über seinen Inhalt wurde wochenlang verhandelt. Hier sind die Eckpunkte.
Kein Verkauf der Rennstrecken: Dreyer bittet Almunia um Klarheit, ob Nordschleife und Grand-Prix-Strecke vom europaweiten Bietverfahren (Start 15. Mai) ausgenommen werden können. Sie informiert den EU-Vizepräsidenten zugleich über "die Sorge des Sports, der Beschäftigten und der Region", dass ein neuer Besitzer die Rennstrecken nur noch als Gewinnbringer sehen könnte. Die Konsequenz wäre laut Dreyer, "dass die nicht rentabel zu betreibenden Aktivitäten des Breitensports, der Verkehrserziehung und des Sicherheitstrainings über kurz oder lang zugunsten profitträchtiger kommerzieller Veranstaltungen für einen kleinen Kreis besonders zahlungskräftiger Kunden eingeschränkt werden".
Mit anderen Worten: Am Ring läuft in diesem Fall nur noch, womit man richtig Kasse machen kann.
Das Pochen von Ja zum Ringauf eine "gesonderte und privilegierte beihilferechtliche Bewertung" der Rennstrecken macht sich die Ministerpräsidentin nicht direkt zu eigen. In ihrem Brief referiert sie eher die Argumente der Verkaufsgegner.
Immerhin liefert Dreyer ein Argument, um die Rennstrecken nicht europaweit ausschreiben zu müssen. Ihrer Einschätzung nach kann der Eifelkurs - beihilfefrei - an "einen bestimmten Rechtsträger" gegeben werden, wenn er den Verkehrswert bezahlt. Dieser muss allerdings zuvor durch ein "unabhängiges Wertgutachten" ermittelt werden. Einfach formuliert bedeutet das: Der Gläubigerausschuss kann bei einem neuen Besitzer mitreden, wenn dieser einen marktkonformen Preis bietet. So könnte es auch zu einer Stiftungslösung kommen.
Nach der Rechtsauffassung des Landes müssen die neuen Eigentümer bei diesem Weg nicht mit Rückforderungen durch die EU rechnen, nachdem Brüssel im laufenden Beihilfeverfahren über die Höhe der Rückforderungen entschieden hat. Das ist wichtig, denn die EU kann bis zu einer halben Milliarde Euro verlangen. Klar ist inzwischen: Das Land will die Rennstrecken nicht kaufen. Die Ausschreibung von Freizeitpark und Hotels ist unstrittig.
Gesicherter öffentlicher Zugang: Da die Rennstrecken ein "natürliches Monopol" bilden, also viele Firmen auf ihre Nutzung existenziell angewiesen sind, hält Dreyer einen ungeschmälerten "freien Zugang zur Rennstrecke zu angemessenen Kosten" für unabdingbar. Nur so lässt sich nach Überzeugung der Regierungschefin die Zukunft des Breitensports und des Rings als Autoteststrecke sichern. Dreyer listet auf, dass 91,41 Prozent aller Veranstaltungen dem Breitensport dienen. Berücksichtigt man die Zahl der beteiligten Sportler, sind es gar 98,71 Prozent. Die Ministerpräsidentin bringt erneut eine "öffenlich-rechtliche Widmung" ins Spiel, um das Zugangsrecht abzusichern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird von der Landesregierung derzeit geprüft.Extra
Die früheren Ring-Pächter Kai Richter und Jörg Lindner sind mit ihrem Versuch gescheitert, ein exklusives Vermarktungsrecht auf die Austragung der Formel 1 einzuklagen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Nürburgring-Betriebsgesellschaft (NBG) den bestehenden Vertrag über den Grand Prix am 7. Juli mit Formel-1-Matador Bernie Ecclestone abschließen durfte. DB