Der Umbau in den Kellern kann beginnen

Der Bundestag hat gestern ein Gesetzespaket beschlossen, das vor allem in der Industrie und in größeren Wohnanlagen die Ausstattung der Heizungskeller revolutionieren soll. Aber auch Eigenheimbesitzer können davon profitieren.

Berlin. Mit 750 Millionen Euro jährlich sollen künftig Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert werden. Bei ihnen wird mit dem Strom zugleich Wärme erzeugt, und zwar dezentral. Sie haben einen Wirkungsgrad von 90 Prozent, im Unterschied zu herkömmlichen Kraftwerken, die nur rund 40 Prozent erreichen und nebenbei die Luft beheizen. Ziel ist es, den Anteil der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen von heute zwölf Prozent bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln. Die Kosten zahlen letztlich die Stromverbraucher, denn KWK-Strom wird teurer bezahlt als "normaler" Strom. Grüne und Linkspartei kritisierten die Begrenzung auf 750 Millionen Euro und prophezeiten der Regierung, sie werde so ihre Klimaschutzziele nicht erreichen. Die FDP fand hingegen, dass die Stromkunden zu sehr belastet würden. Der Bundesverband der Energie-Agenturen meinte in einer Stellungnahme, das Gesetz werde einen Schub beim Umbau der Heizungskeller bringen. Vor allem in Mehrfamilienhäusern gebe es ein großes Potenzial, um mit kleinen Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gleichzeitig zu erzeugen. Der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell kritisierte, dass man gleichzeitig weiter auf Kohlekraftwerke setze. Fell verwies darauf, dass Dänemark einen KWK-Anteil von über 50 Prozent erreicht habe, seit es keine neuen Kohle-Großkraftwerke mehr baue. Die KWK-Förderung ist zunächst bis 2014 befristet.Alte Stromzähler haben bald ausgedient

Im Zusammenhang damit stehen auch die anderen Gesetze. So müssen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz bei allen Neubauten ab dem nächsten Jahr 14 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Quellen kommen. Das kann Solar-, Erd- und Fernwärme oder aber auch KWK-Wärme sein. Für den Gebäudebestand gibt es keine solche Verpflichtung, wie die Opposition heftig kritisierte. Eigentümer sollen aber Zuschüsse bekommen, wenn sie ihre Anlagen modernisieren. 500 Millionen Euro stehen dafür jährlich bereit. Für die Verbraucher wichtig ist auch die beschlossene Öffnung des Strom-Messwesens. Der alte Stromzähler soll schon in sechs Jahren flächendeckend ausgedient haben. Stattdessen soll es "intelligente" Zähler geben, die dem Nutzer jederzeit Auskunft über den Verbrauch einzelner Geräte oder zu bestimmten Tageszeiten geben, so dass er sein Verhalten entsprechend steuern kann. Mit dem Gesetz ist der Markt für private Anbieter dafür nun offen. Ebenfalls beschlossen wurde die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Strom aus Windenergie, Biogas oder Photovoltaik wird weiter bei der Einspeisung hoch vergütet. Über die Höhe der Förderung gab es zwischen den Koalitionsparteien ein heftiges Tauziehen. Zum Schluss einigte man sich darauf, die Fördersätze für Solarstrom jährlich um etwa acht Prozent zu verringern, da die Anlagen immer effektiver werden. Schon in sechs Jahren soll laut SPD-Energieexperte Ulrich Kelber Solarstrom kostendeckend sein. Bei Windenergie wird die Förderung erhöht. Insgesamt müssen die Stromkunden 2015 rund 7,1 Milliarden Euro für die Förderung erneuerbarer Energien aufbringen. Kommentar Seite 2

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