Gesundheit „Wo sind da die Grenzen?“

Trier · Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin ist dafür, dass Kassen Bluttests auf Downsyndrom bezahlen.

  Eine medizinisch-technische Assistentin überprüft in einem Firmenlabor die Blutprobe einer schwangeren Frau.

Eine medizinisch-technische Assistentin überprüft in einem Firmenlabor die Blutprobe einer schwangeren Frau.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Seeger

„Mein Sohn ist so ein toller Kerl, absolut liebenswert, grundehrlich, sympathisch, lustig, mein Mann und ich würden ihn nie anders haben wollen, als er jetzt ist. Er hat so viel Lebensfreude und Spaß am Leben in sich, es ist für mich unvorstellbar, dass vielen diese Chance zum Leben genommen wird und sie nicht leben dürfen.“ Mit diesen emotionalen Worten hat sich kürzlich Petra Lieberz aus Lang­sur (Trier-Saarburg) in einem Leserbrief in unserer Zeitung kritisch mit der Diskussion über die Bluttests auf Trisomie 21 auseinandergesetzt. Die Mutter eines Jungen mit Downsyndrom warnt davor, bei einer positiven Diagnose auf Trisomie 21, die zum Downsyndrom führt, die Ungeborenen abzutreiben. „Man kann doch diesen Menschen nicht das Leben nehmen, nur weil man sie wegen ihrer Andersartigkeit nicht haben will.“

Das unterschreibt auch Paul Haub­rich. Der Geschäftsführer der Behindertenselbsthilfeorganisation Club Aktiv in Trier und Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderte verweist auf die vielen Möglichkeiten, mit denen Behinderte, auch „Downies“, wie er die unter Trisomie 21 Leidenden nennt, heute gefördert werden können. Wenn die Bluttests auf den Chromosomen-Defekt bei Föten von den Kassen bezahlt würden, könnte der Eindruck entstehen, „es wäre vermeidbar, Menschen mit Behinderung auf die Welt zu bringen“, sagt Haubrich und fragt: „Wo sind da die Grenzen?“ Der Behindertenvertreter erinnert daran, dass nicht nur bei Ungeborenen ein Risiko bestehe, eine Behinderung zu bekommen. Dieses Risko bestehe im Laufe eines Lebens immer. Mit den Bluttests als Kassenleistung werde die Angst der Eltern vor einem behinderten Kind unnötig geschürt.

Für die Tests wird den Schwangeren ab der 11. Schwangerschaftswoche Blut abgenommen. Anhand der darin enthaltenen Chromosomenteile des Kindes oder der Plazenta kann unter anderem die Wahrscheinlichkeit berechnet werden, mit der das Kind mit Downsyndrom auf die Welt kommen würde.

Rüdiger Gaase, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte, wirft den Herstellern des Bluttests vor, Druck ausgeübt zu haben, damit der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), in dem Krankenkassen, Ärzte und Kliniken entscheiden, welche Leistungen von Krankenkassen bezahlt werden, für die Kostenübernahme stimme. GBA-Vorsitzender Josef Hecken sieht in dem Test einen „eindeutigen medizinischen Vorteil“ und einen medizinischen Fortschritt. Er soll eine Alternative zu den Fruchtwasseruntersuchungen sein, mit denen genetische Schäden beim Fötus festgestellt werden können. Dieser Eingriff gilt als risikoreich, er kann zu Schäden beim Kind und zu Fehlgeburten führen. Hecken, der von 2004 bis 2008 Gesundheitsminister im Saarland war, verweist darauf, dass es bei der Diskussion, ob der Bluttest Kassenleistung wird, nicht um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren geht: „Es geht ­ausdrücklich um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken.“

Doch Frauenarzt Gaase ist skeptisch: „Ist es angesichts der geringen Zahl von Trisomie-21-Fällen bei Neugeborenen gerechtfertigt, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen?“ Die Wahrscheinlichkeit, dass das Baby unter dem Downsyndrom leidet, steigt mit dem Alter der werdenden Mutter. Im Alter von 25 Jahren liegt sie bei weniger als 0,1 Prozent, im Alter von 35 Jahren bei 0,3 Prozent, im Alter von 40 Jahren bei einem Prozent und im Alter von 48 Jahren bei neun Prozent. Allerdings, so Gaase, sei der Bluttest allein noch nicht zu 100 Prozent aussagekräftig. Erforderlich seien eine umfangreiche Ultraschalldiagnose und bei einem positiven Ergebnis weitere Untersuchungen.

„Hier geht es nicht nur um ein gesundheitspolitisches Thema, sondern um eine ethische Frage, mit der wir uns in der Gesellschaft auseinandersetzen müssen“, sagt die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichten­thäler (SPD).  Für sie sei es „unumstößlich, dass jedes Leben gleich viel wert ist“, sagte sie unserer Zeitung. Daher begrüßt sie die für Donnerstag geplante Orientierungsdebatte über das Thema im Bundestag. „Würde man den Bluttest als Kassenleistung nicht zulassen, wären finanzschwache Familien jedoch weiterhin ausschließlich auf die von den Krankenkassen finanzierte Fruchtwasseruntersuchung angewiesen, die deutlich höhere Risiken birgt.“ Wichtig sei allerdings, dass die Frauen vor und nach dem Test „zusätzlich gut und umfassend informiert, beraten und begleitet werden“, so die Ministerin.