Die Oma darf Geld fordern, der Staat nicht

Trier · Unsere Berichterstattung über die hohen Kosten der Pflege dürfte neben Betroffenen auch deren Enkeln Sorgen bereitet haben. Zu ihrer Beruhigung: Stefan Spies vom Sozialamt Trier-Saarburg weist darauf hin, dass Enkel ihren Großeltern gegenüber zwar zum Unterhalt verpflichtet sind.

Die Großeltern selbst könnten also Geld von ihnen verlangen. Der Staat jedoch darf dies - anders als im Falle der Kinder - nicht. Kinder von Pflegebedürftigen, die nicht ohne staatliche Hilfe für die Kosten aufkommen können, dürfen derzeit mindestens 1500 Euro für sich behalten - und nicht wie berichtet 1400 Euro. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. 2013 steigt der Selbstbehalt auf 1600 Euro an. kah

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