Drei Baustellen für Ex-CDU-Landeschef Böhr: Verteidiger legt Verfassungsbeschwerde ein

Trier · Was macht eigentlich das Verfahren gegen den ehemaligen CDU-Landeschef Christoph Böhr? Es zieht sich hin. Der Verteidiger des 61-jährigen Trierer Ex-Politikers will in diesen Tagen Verfassungsbeschwerde einlegen.

 Ein Bild aus vergangenen Tagen: CDU-Chef Christoph Böhr vor zwölf Jahren beim Großreinemachen in der Trierer Innenstadt. Foto: TV-Archiv/Ludwig Hoff

Ein Bild aus vergangenen Tagen: CDU-Chef Christoph Böhr vor zwölf Jahren beim Großreinemachen in der Trierer Innenstadt. Foto: TV-Archiv/Ludwig Hoff

Christoph Böhr hat der Politik schon vor einiger Zeit den Rücken gekehrt. Und doch holt die Vergangenheit den einstigen CDU-Bundesvize und -Landesvorsitzenden immer mal wieder ein. Zumindest so lange, bis die juristische Aufarbeitung der rheinland-pfälzischen CDU-Spendenaffäre (siehe Stichwort) beendet ist. Das kann dauern. Denn an drei Baustellen wird noch gewerkelt.

Baustelle eins:
Gegen seine Verurteilung zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe legte Böhr Revision ein, die der Bundesgerichtshof im Dezember vergangenen Jahres zurückwies. Inzwischen liegt dem Verteidiger Böhrs, Thomas Hermes, das schriftliche Urteil des Bundesgerichtshofs vor. Der Rechtsanwalt will in diesen Tagen gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen, kündigte Hermes im Gespräch mit unserer Zeitung an. Zwei Angriffspunkte hat Hermes gefunden: die seiner Meinung nach "lückenhafte Beweiswürdigung" und die zu weit gehende Auslegung des Untreuetatbestands.

Die Hürden beim Bundesverfassungsgericht liegen hoch. Zunächst einmal müssen die Richter entscheiden, ob sie die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung annehmen. Tun sie dies und entscheiden sie am Ende im Sinne Böhrs, könnte das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen werden. In der Praxis sind Verfassungsbeschwerden nur selten erfolgreich.

Baustelle zwei: Das Mainzer Landgericht hatte Böhr seinerzeit vom Vorwurf des versuchten Betrugs mit falschen Angaben beim Landesrechnungshof freigesprochen. Zu Unrecht, entschied der Bundesgerichtshof. Heißt: Eine andere Kammer des Landgerichts muss sich erneut mit dem Betrugsvorwurf befassen. Ob es deshalb einen weiteren Prozess gegen den inzwischen als Gastdozent an mehreren Unis und Autor arbeitenden Böhr gibt, ist unklar. Denkbar wäre auch, dass sich alle Beteiligten auf eine Einstellung gegen eine geringe Strafe oder eine Geldauflage einigen.

Baustelle drei: Die Spendenaffäre hat die Landes-CDU finanziell mächtig in die Bredouille gebracht. Die Bundes-CDU zahlte fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag und verlangte das Geld später von der rheinland-pfälzischen CDU zurück. Die CDU wiederum hat inzwischen den ehemaligen Agenturchef und späteren Hamburger Senator Carsten Frigge auf 718 000 Euro Schadenersatz verklagt. Denkbar ist, dass die Landes-CDU auch noch Ansprüche gegen Christoph Böhr geltend machen wird. Nach Angaben eines Parteisprechers wird aber zunächst einmal das Urteil in der Ausein-andersetzung mit Carsten Frigge abgewartet.

Christoph Böhr will sich nur mit einem Satz zitieren lassen: "Was mir vorgeworfen wird, habe ich nicht getan", sagte der 61-Jährige unserer Zeitung.Extra

Bei der CDU-Spendenaffäre geht es um illegale Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2005/2006. Der damalige CDU-Chef Christoph Böhr hatte Carsten Frigge, Chef einer Düsseldorfer Agentur, damit beauftragt, ihn zu beraten. Weil in der Parteikasse kein Geld war, wurde das Honorar in Höhe von knapp 400 000 Euro über verschleierte Rechnungen aus der Fraktionskasse bezahlt. Das war illegal. Im Nachklapp wurde Christoph Böhr Ende 2013 wegen Untreue zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Auch drei andere Beteiligte, darunter Frigge, wurden zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. sey

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