Drei Jahre Haft für Berater
TRIER. (sey) Das Trierer Landgericht hat einen ehemaligen Unternehmensberater aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich wegen mehrfachen Betrugs und Untreue zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der 45-jährige Familienvater hatte nach Feststellung des Gerichts vor Jahren mehrere Kunden übers Ohr gehauen, in dem er deren Gelder nicht, wie zugesagt, mit zwölf Prozent verzinst anlegte, sondern größtenteils in die eigene Tasche steckte.
03.08.2006
, 21:00 Uhr
In das noch nicht rechtskräftige Urteil flossen zwei Vorstrafen des Mannes mit ein.