Droht den meisten Spielhallen das Aus?

Trier · Wirksamer Schutz oder Vorgaben für dne Papierkorb? Auch in der Region Trier halten noch nicht alle Betreiber neue, verschärfte Jugendschutz-Regeln ein.

Die Frau wollte eine Spielhalle eröffnen, Und zwar genau dort in einer pfälzischen Gemeinde, wo es bis zwei Jahre vorher schon mal eine Spielhalle gegeben hat. Diese wurde nach einem Brand geschlossen. Die neue Besitzerin beantragte 2012 die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis. Doch die für die Überwachung des Glücksspiels in Rheinland-Pfalz zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier erteilte ihr nicht die Erlaubnis. Begründung: Unmittelbar neben dem Gebäude, in dem die Frau die neue Spielhalle eröffnen wollte, befinden sich zwei Jugendeinrichtungen. Und weil die Entfernung weniger als 500 Meter zu den Einrichtungen beträgt, verbot die ADD der Frau, dort die Spielhalle zu eröffnen.

Diese klagte gegen den ablehnenden Bescheid, mit der Begründung, dass bis zu zwei Jahre vorher dort ja bereits eine Spielhalle betrieben worden sei. Bis vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging der Fall. Dort scheiterte die Frau dann endgültig. Die Richter gaben der ADD im Dezember vergangenen Jahres Recht. Diese berief sich auf das 2012 geänderte Landesglücksspielgesetz. Dort ist geregelt, dass neu eröffnete Spielhallen "einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle oder zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird" nicht unterschreiten darf.

Die Leipziger Richter entschieden, dass für die Unternehmerin, die dort, wo es schon eine Spielhalle gegeben hat, das neue Glücksspielgesetz gelte und nicht die für den vorherigen Besitzer erteilte Erlaubnis. Damals gab es in dem Landesglücksspielgesetz keine Vorgaben für den Abstand zu Jugendeinrichtungen. Der Mindestabstand zu Einrichtungen für Minderjährige schütze die Kinder und Jugendlichen im Interesse der Suchtprävention vor einer Gewöhnung an Spielhallen, heißt es in dem Urteil.

Für die Spielhallenbetreiber, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 22. Juni 2012 bereits die Erlaubnis für deren Betrieb hatten, hatten fünf Jahre Schonfrist, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Neben der Abstandsregelung sind das unter anderem ein Verbot von Außenwerbung für die Spielhalle, die Fenster dürfen nicht verdeckt sein, es darf in der Spielhalle oder im unmittelbaren Umfeld keine Geldautomaten geben und die Betreiber dürfen nicht bei zwei nebeneinander liegenden Casinos nicht mehr als 48 Spielautomaten betreiben.
Die Übergangsregelung ist am 30. Juli ausgelaufen. Das Gesetz räumt in einer sogenannten Härtefallregelung Ausnahmen für einige Spielhallen noch bis 2021 ein.

Währender der Verband der Spielhallenbetreiber von einem massenweisen Sterben der Casinos, weil diese die in allen Bundesländern verschärften Vorschriften nicht umsetzen kann, und auch von einer Klagewelle gegen Schließungsverfügungen spricht, scheint davon in der Region nichts zu spüren zu sein. Eine Sprecherin des Trierer Verwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass derzeit keine Klage gegen eine angeordnete Schließung einer Spielhalle vorliege. Auch ein Sprecher der Stadt Trier bestätigte, dass bislang keine Schließungsverfügung für die 38 Spielhallen in 16 Gebäuden gibt. Die Kommunen würden mit der massenweisen Schließung der Hallen auch Steuereinnahmen verloren gehen.

Allerdings teilte eine Sprecherin der ADD mit, dass alle 546 privaten Spielcasinos in Rheinland-Pfalz von den im Gesetz aufgeführten Änderungen betroffen sind. Aus einer Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz (SPD) auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion geht hervor, dass es an fast allen Spielhallen-Standorten Probleme mit der Abstandsregelung gibt. Demnach sind in der Region Spielhallen in Trier genauso betroffen wie in Hermeskeil, Prüm, Bitburg, Bernkastel-Kues, Daun, Saarburg, Schweich, Konz, Morbach Traben-Trarbach oder Wittlich. In diesen Orten, so der Innenminister werde von mindestens einer Spielhalle der Mindestabstand zu Jugendeinrichtungen oder zu einer Spielhalle nicht eingehalten.

Bislang ist wohl aber keiner dieser Spielhallen die sogenannte glücksspielrechtliche Erlaubnis entzogen worden. Derzeit habe die zuständige ADD für zwei Spielhallen in Koblenz die Schließung bis 30. Juni 2021 verfügt. Diesen sei wegen der Nichteinhaltung des Abstandsgebots die glücksspielrechtliche Erlaubnis entzogen worden. "In den nächsten vier Jahren müssen bis zu Zweidrittel aller Spielhallen in Rheinland-Pfalz schließen", glaubt Wolfgang Götz, der Landesvorsitzende des Verbandes der Automatenhersteller. Knapp zwei Drittel der Geldspielgeräte stehen in Rheinland-Pfalz in Spielhallen, ein gutes Drittel in der Gastronomie. Insgesamt sind das landesweit etwa 15?000 Automaten.

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