Düsseldorfer Signal an den Bundestag

DÜSSELDORF/BITBURG. Fällt der Zusatz, dass der noch ausstehende A 1-Lückenschluss im neuen Bundesverkehrswegeplan "mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" eingestuft wird? Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen jedenfalls will dafür Sorge tragen.

 Vorstoß der NRW- Landesregierung: Geht es nach ihrem "Düsseldorfer Signal", wird der A-1-Lückenschluss nicht "mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" eingestuft.Foto: Mirko Blahak

Vorstoß der NRW- Landesregierung: Geht es nach ihrem "Düsseldorfer Signal", wird der A-1-Lückenschluss nicht "mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" eingestuft.Foto: Mirko Blahak

Die nächste Hürde ist genommen. Per Kabinettsbeschluss ist der Lückenschluss der A 1 in den vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans gerutscht (der Trierische Volksfreund berichtete). Bevor der Bedarfsplan im Bundestag endgültig verabschiedet wird, soll nun eine andere Hürde aus der Welt geschafft werden: Der Zusatz, das der Lückenschluss zwischen Blankenheim und Kelberg mit "besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag" versehen ist. Was heißt das überhaupt? Der Passus wurde aufgenommen, nachdem die rot-grüne Bundesregierung in Berlin die Kriterien zum Aufstellen des Bundesverkehrswegeplans in Sachen Naturschutz verschärft hatte.Ulrike Höfken schüttelt den Kopf

Laut Koalitionsvertrag wird zur Erarbeitung nicht nur ein Kosten-Nutzen-Verhältnis, sondern auch die Umweltrisiko-Einschätzung von Projekten herangezogen. Konkret kann das bedeuten, dass im Rahmen der restlichen Planfeststellung für die A-1-Abschnitte Blankenheim-Adenau-Kelberg weitere naturschutzfachliche Überprüfungen zu machen sind, weil die bisherige Prüfung als unzureichend angesehen wird. Noch spielt das aber keine Rolle, da der Bundesverkehrswegeplan bisher nicht rechtskräftig ist. Er muss noch vom Bundestag abgesegnet werden. Das soll bis Ende des Jahres geschehen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte nun erreichen, dass dieser Passus in der endgültigen Fassung verschwindet. Im so genannten "Düsseldorfer Signal für Erneuerung und Konzentration", das die jüngste Koalitionskrise in NRW beigelegt hat und die Schwerpunkte der Arbeit bis 2005 fixiert, heißt es unter Punkt 4.5.: "Im Falle der Bundesautobahnen A 1 und A 33 wird die Landesregierung durch Vorlage der entsprechenden Planungsunterlagen beim Bund darauf hinwirken, dass diese Maßnahmen in den ‚vordringlichen Bedarf‘ ohne den Zusatz ‚mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag' eingestuft werden. Kurz gesagt: die Landesregierung will den Planungsvorbehalt entfernen lassen - mit dem Okay des grünen Koalitionspartners. Das spricht manchen aus der Seele, die bereits heute sagen, dass der Zusatz nicht gebraucht werde, weil die Planung bereits auf einer "intensiven" und "sorgfältigen" Überprüfung naturschutzfachlicher Fragen beruht. Diese Auffassung vertritt auch Helmut Nikolaus, Leiter des Landesbetriebs Straßen und Verkehr Euskirchen. Sein Amt ist für die Planfeststellung des A-1-Abschnitts Blankenheim-Adenau zuständig, dass genau wie das Verfahren für den Abschnitt Adenau-Kelberg auf rheinland-pfälzischer Seite im kommenden Jahr abgeschlossen sein soll. Insider gehen davon aus, dass es im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Rücknahme der Vorbehalte kommt. Eine Einschätzung, die Ulrike Höfken, Grünen-Bundestagsabgeordnete aus Bitburg, nicht teilt. "Das nordrhein-westfälische Kabinett kann das zwar beschließen, doch es wird damit nicht erfolgreich sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Parlament über die Naturschutzbedenken hinwegsetzt", sagte sie auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds . Für Hermann-Josef Romes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau, ist es unterdessen keine Überraschung, dass Nordrhein-Westfalen sich so positioniert hat. "Dort ist zuletzt starker Druck gemacht worden, den A 1-Lückenschluss endlich zu erreichen."

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