E-Zigarette: Rechtliches Chaos verunsichert Händler und Verbraucher

Trier · Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland rauchen elektrische Zigaretten. Doch um das gesundheitlich umstrittene High-Tech-Produkt gibt es ein politisches und juristisches Gezerre. Die Frage lautet, ob man es im Supermarkt oder nur in der Apotheke kaufen darf.

Dampf- statt Glimmstängel: Bei E-Zigaretten wird kein Tabak verbrannt, sondern eine chemische, meist nikotinhaltige Flüssigkeit (Liquid) verdampft. Politiker und Gerichte ringen darum, ob die Produkte als Arzneimittel einzustufen sind - dann wären sie nur in der Apotheke zu kaufen - oder als Genussmittel, dann wären sie überall erhältlich. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern.

Während in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg der Handel und freie Verkauf verboten sind, fallen E-Zigaretten in Rheinland-Pfalz unter das Nichtraucherschutzgesetz. "Wo normale Zigaretten verboten sind, sind auch E-Zigaretten verboten", heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Vor Gericht haben Hersteller der Produkte jüngst einen Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Münster meint, E-Zigaretten seien "eher als Genussmittel einzuordnen".

Gesundheitsexperten warnen allerdings vor Gefahren. "Diese Produkte sind hoch giftig und schädlich", sagt der Trierer Professor Bernd Krönig, Landesbeauftragter des ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit.

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